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Mitgliedschaftsvereinbarung

Der Zweck der Richtlinien und Verfahren von BEE'M INTERNATIONAL besteht darin, die Regeln festzulegen, die weltweit innerhalb von bee'm INTERNATIONAL anzuwenden sind. In diesem Zusammenhang werden in einigen Bestimmungen Änderungen an diesen Bedingungen und Konzepten vorgenommen, um dem Recht der Republik Türkei im Rahmen des Anhangs A zu entsprechen, für Fälle, in denen Bedingungen/Konzepte von der Gesetzgebung/Geschäftspraxis der Republik Türkei abweichen die Republik Türkei. Diese Begriffe/Konzepte werden jedoch als ähnliche Begriffe/Konzepte im Hinblick auf die Gesetzgebung und Geschäftspraktiken der Republik Türkei interpretiert. Darüber hinaus unterliegen diese Bestimmungen den in der Gesetzgebung der Republik Türkei festgelegten Regeln, wenn die entsprechenden Bestimmungen im Rahmen der Gesetzgebung der Republik Türkei nicht zulässig sind. KAPITEL 1 – BEE’M INTERNATIONAL UND SEINE VERTRIEBSPARTNER ⦁ Willkommen bei Bee’m International ⦁ Bee’m International ist ein Direktvertriebsunternehmen, das seine Produkte über unabhängige Vertriebshändler vermarktet. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Erfolg jedes Vertriebspartners von der Integrität derjenigen abhängt, die Produkte und Dienstleistungen von Bee'm International vermarkten. Die Vereinbarung (unten definiert) wird unterzeichnet, um die Beziehung zwischen Bee'm International und seinen unabhängigen Vertriebshändlern, Vertriebshändlern und Kunden sowie zwischen den Vertriebshändlern selbst klar zu definieren. ⦁ Parteien, Bee’m International, sind die Unternehmen, auf die im vom Händler unterzeichneten Händlerantrag und der vom Händler unterzeichneten Vereinbarung Bezug genommen wird. In diesen Richtlinien und Verfahren wird das Unternehmen manchmal als „Bee’m International“ oder das „Unternehmen“ bezeichnet und der Vertriebspartner, der die Vereinbarung unterzeichnet, wird als „Vertriebspartner“ oder „der Vertriebspartner“ bezeichnet. ⦁ Diese Richtlinien und Verfahren stehen in Verbindung mit dem Bee'm International-Vertriebspartnerantrag und -Vertrag („Vertriebspartnervertrag“) und dem finanziellen Vergütungsplan (hier gemeinsam als „Vereinbarung“ bezeichnet), den Bee'm International-Vertriebspartnern und Bee It vollständige und verbindliche Vereinbarung und Vereinbarung zwischen 'm International. ⦁ Verhaltenskodex des Vertriebspartners ⦁ Ich werde in meinen Geschäften als Vertriebspartner ehrlich und fair sein. ⦁ Ich werde aktiv daran arbeiten, einen Einzelhandelskundenstamm aufzubauen und zu pflegen. ⦁ Ich werde meine Arbeit auf eine Weise erledigen, die meinen eigenen Ruf und den positiven Ruf, den Bee'm International geschaffen hat, stärkt. ⦁ Ich verhalte mich höflich und respektvoll gegenüber jeder Person, mit der ich während meiner unabhängigen Tätigkeit bei Bee’m International in Kontakt komme, und führe persönliche oder Telefongespräche mit potenziellen Bewerbern und Kunden in angemessener Weise und zu angemessenen Zeiten, sodass niemand gestört wird. Bei einer Verkaufspräsentation breche ich die Präsentation sofort ab, wenn der Käufer dies wünscht. ⦁ Als Sponsor erfülle ich meine Führungsaufgaben, zu denen Schulung, Unterstützung und Kommunikation mit Vertriebspartnern innerhalb meiner Organisation gehören. ⦁ Ich werde keinen Vertriebspartner von Bee’m International in einem anderen Network-Marketing-Programm direkt oder indirekt sponsern oder versuchen, dies zu tun. ⦁ Ich werde mich nicht an irreführenden oder illegalen Aktivitäten beteiligen oder die Produkte von Bee’m International oder den Vergütungsplan (im Folgenden als „Vergütungsplan“ bezeichnet) falsch darstellen. ⦁ Mir ist bewusst, dass selbst meine persönlichen Erfahrungen und Vorteile aus den Produkten von Bee'm International ohne Genehmigung als „Erweiterung der auf dem Etikett angegebenen Angaben“ interpretiert werden können. ⦁ Ich verstehe und stimme zu, dass ich die alleinige Verantwortung für alle finanziellen und/oder rechtlichen Verpflichtungen trage, die mir im Rahmen meiner Geschäftstätigkeit als Vertriebshändler entstehen, und dass ich alle Verpflichtungen und Pflichten erfüllen werde, die von einem Vertriebshändler verlangt werden. ⦁ Dauer und Erneuerung ⦁ Dauer. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt ein Jahr. Wenn der Vertriebspartner seinen Vertrag nicht jährlich erneuert oder der Vertrag aus irgendeinem Grund gekündigt oder gekündigt wird, verliert der Vertriebspartner dauerhaft alle Vertriebsrechte. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, die Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen und erhält keine Provisionen, Boni oder andere Vorteile, die sich aus den Aktivitäten der ehemaligen Downline-Vertriebsorganisation ergeben. Im Falle einer Stornierung, Beendigung oder Nichtverlängerung des Vertrags erlöschen alle Rechte des Vertriebspartners im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Eigentumsrechte, die frühere Downline-Organisation und etwaige daraus abgeleitete Boni, Provisionen oder andere Gebühren auf die Vertriebs- und sonstigen Aktivitäten der bisherigen Downline-Organisation wurde verzichtet. Bee'm International behält sich das Recht vor, alle Verträge mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen, wenn Bee'm International beschließt, (1) seinen Geschäftsbetrieb einzustellen, (2) seine Geschäftseinheit zu liquidieren oder (3) den Vertrieb seiner Produkte einzustellen und/oder Dienstleistungen über Direktvertriebskanäle. Der Vertriebshändler kann diese Vereinbarung jederzeit und aus beliebigem Grund durch schriftliche Mitteilung an die registrierte Geschäftsadresse von Bee'm International kündigen. Bee'm International kann den Vertrag aus beliebigem Grund mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gegenüber dem Vertriebspartner kündigen. ⦁ Rechte des Vertriebspartners Wenn Bee’m International eine Vertriebsvereinbarung akzeptiert, stehen die Vorteile der Vertriebsvereinbarung der betreffenden Person zur Verfügung, es sei denn, die Vereinbarung wird im Rahmen der Vertriebsvereinbarung verletzt. Diese Vorteile; Bee'm International-Produkte 1 Anhang A.1 in der geänderten Fassung. Um gemäß der Vereinbarung zu verkaufen, am Vergütungsplan teilzunehmen und Provisionen und Vorteile zu erhalten, sofern berechtigt, andere zu sponsern, regelmäßig Literatur von Bee'm International und andere Mitteilungen von Bee'm International zu erhalten, von Bee gesponserte Support-, Service- und Schulungsleistungen zu erbringen 'm International Dazu gehört das Recht, an Motivations- und Anerkennungsveranstaltungen teilzunehmen (ggf. durch Zahlung angemessener Gebühren) und an von Bee'm International gesponserten Werbe- und Anreizwettbewerbsprogrammen teilzunehmen. ⦁ Unabhängiger Auftragnehmer Ein Vertriebspartner ist ein unabhängiger Auftragnehmer und kein Angestellter oder Vertreter von Bee’m International. Ausführliche Informationen finden Sie unter Anhang A.1. ⦁ Geschäftsverhaltensregeln Jeder Vertriebspartner wird alle Geschäftsaktivitäten auf professionelle und ethische Weise durchführen und so den Ruf des Vertriebspartners und den guten Ruf von Bee'm International stärken. Vertriebspartner dürfen kein Verhalten an den Tag legen, das sich negativ auf Bee’s International oder einen anderen Vertriebspartner auswirkt oder ihm schadet. ABSCHNITT 2 – WERDEN SIE EIN BEE’M INTERNATIONAL-VERTRIEBSPARTNER ⦁ Registrierung ⦁ Bewerbungsbedingungen. Bewerber, die Bee'm International-Vertriebspartner werden möchten, müssen: (i) mindestens 18 Jahre alt sein (oder das im Land der Registrierung vorgeschriebene Mindestalter), wenn es sich um eine natürliche Person handelt, oder, wenn es sich um eine juristische Person handelt, eine ordnungsgemäß registrierte Person und aktive Organisation in dem Land, in dem sie tätig ist; (ii) anderweitig berechtigt ist, im Wohnsitzland Direktvertriebsaktivitäten durchzuführen; (iii) eine wahrheitsgemäß ausgefüllte Vertriebsvereinbarung vorlegen, die für das Unternehmen akzeptabel ist, und (iv) ein Starter-Kit erwerben, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist; Um die vollen Vorteile des Vergütungsplans zu erhalten, muss der Vertriebspartner 30 PV verdienen (durch Verkäufe an Kunden oder persönliche Einkäufe). ⦁ Bewerbung. Der Vertriebspartner, der die Vertriebspartnervereinbarung unterzeichnet und bei Bee'm International einreicht, bewirbt sich als unabhängiger Vertriebspartner von Bee'm International. Vorbehaltlich der in Abschnitt 2.1.3 dargelegten Rechte und wenn festgestellt wird, dass der Antragsteller für einen Vertriebspartnerantrag berechtigt ist, wird der Antrag am Tag seines Eingangs genehmigt. Nach der Genehmigung wird Bee’m International eine Vertriebsgesellschaft gründen. ⦁ Elektronische Registrierung. 2 Geändert in Anhang A.19. 3 Geändert in Anhang A.3. ⦁ Unterschrift und Bestätigung Im Rahmen Ihrer Bee’m International-Beziehung möchten wir sicherstellen, dass Sie über alle Informationen verfügen, die Sie für die effektive Verwaltung Ihrer Vertriebspartnerschaft elektronisch oder über Ihr virtuelles Backoffice benötigen. Für die elektronische Auskunftserteilung benötigen wir Ihr vorheriges Einverständnis. Diese Einwilligung haben Sie bei der elektronischen Anmeldung erteilt. Sie haben auch der Verwendung elektronischer Aufzeichnungen und Signaturen in unserer Beziehung zu Ihnen zugestimmt. Daher müssen Sie vor der Registrierung die unten aufgeführten Bedingungen lesen und ihnen zustimmen. ⦁ Vertriebsvereinbarung und elektronische Registrierung. Die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns wird in einer „elektronischen Aufzeichnung“ wie hierin beschrieben dokumentiert. Sie haben Ihr Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Richtlinien und Verfahren von Bee’m International und dem Finanzprämienplan elektronisch bestätigt. Diese drei Dokumente stellen die „Vertriebsvereinbarung“ dar und wurden Ihnen bei Ihrer Anmeldung vorgelegt. ⦁ Formulare und Transaktionen. Wenn Sie Vertriebshändler werden, erfolgen Produktbestellungen und Dienstleistungen in elektronischer Form. Zusätzlich zur Vertriebspartnervereinbarung können die von Ihnen unterzeichneten Formulare und die Mitteilungen, die wir Ihnen senden, in elektronischer Form vorliegen. Es ist alles Teil der elektronischen Akte. Wir können im Rahmen unserer Transaktionen mit Ihnen auch elektronische Signaturen verwenden und diese von Ihnen einholen. ⦁ Lieferung. Elektronische Aufzeichnungen können in verschiedenen Formaten über verschiedene digitale Kanäle bereitgestellt werden. Zu den gängigen digitalen Kanälen gehören E-Mail, SMS-Text, FTP, SFTP, cloudbasierte Dateispeicherung und Fax. Auf elektronische Aufzeichnungen können Sie von Ihrem virtuellen Backoffice aus zugreifen. ⦁ Ausrüstung und Software. Für den Zugriff auf elektronische Aufzeichnungen benötigen Sie die folgende Hardware und Software: Einen Personal Computer („PC“) mit einem Modem, WLAN oder einem anderen Internetzugangsgerät; betriebsbereite Internetbrowser-Software (z. B. Microsoft Ede, Internet Explorer, Chrome) und Adobe Acrobat Reader. Wenn sich die zur Erfüllung der Vertragsbedingungen erforderliche Hardware oder Software ändert, wird Bee'm International Sie darüber informieren und Ihnen eine Liste der erforderlichen Hardware und Software zur Verfügung stellen. In einem solchen Fall können Sie Ihre Einwilligung widerrufen. ⦁ Widerruf der Einwilligung. Wenn Sie Ihre Zustimmung zur Verwendung elektronischer Aufzeichnungen einholenSie können es zurückziehen. Wenn Sie dies jedoch tun, endet die Vertriebsvereinbarung automatisch. Um Ihre Einwilligung zu widerrufen (und damit den Vertriebsvertrag zu kündigen) oder persönliche Daten zu aktualisieren, ⦁ http://www.beeminternational.com.tr oder Bee’m International, Cevizlidere Mah. 1255 Ave. Sie können dies online unter Nr. 7/1 Çankaya/Ankara, [email protected], tun. ⦁ Recht auf Ablehnung. Bee’m International behält sich das Recht vor, jeden Vertriebspartnerantrag aus beliebigem Grund innerhalb von drei (3) Monaten nach Erhalt abzulehnen. Bee'm International akzeptiert keine Vertriebsanträge, die absichtlich falsche Informationen enthalten, und macht diese Anträge ungültig. ⦁ Änderungsmitteilung. Der Vertriebspartner ist dafür verantwortlich, dem Unternehmen alle Änderungen mitzuteilen, die sich auf die Richtigkeit des Vertriebspartnerantrags sowie nachfolgende Informationen zu den Kontoinformationen des Vertriebspartners auswirken. ⦁ Starter-Kit. Im Rahmen der Registrierung erhält jeder Vertriebspartner ein virtuelles Starter Kit. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird ein gedrucktes Exemplar zur Verfügung gestellt. ⦁ Mögliche Vertriebspartner. Wenn ein Vertriebspartner Kosten übernimmt oder erstattet, die durch die Teilnahme eines potenziellen Vertriebspartners an einer Bee'm International-Veranstaltung entstehen, oder wenn der Vertriebspartner mit dem potenziellen Vertriebspartner an einer Bee'm International-Veranstaltung teilnimmt, hat Bee'm International Anspruch auf die entsprechende Registrierung Vertriebspartner als Sponsor. Der potenzielle Vertriebspartner kann sich dann bei der Downline des Sponsors seiner Wahl anmelden. ⦁ Passwörter Nach der Registrierung liegt es in der Verantwortung des neuen Vertriebspartners, seine persönlichen Daten und Konten zu schützen, indem er seine Passwörter und/oder Anmeldeinformationen nicht weitergibt. ⦁ Interesse ⦁ Interesse. Ein Vertriebspartner darf nur an einer Vertriebspartnerschaft beteiligt sein, sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet. „Zinsen“ bedeutet das Recht, die Weisung, Kontrolle, den Besitz oder die Beteiligung einer anderen im Konto enthaltenen Person zu lenken, zu kontrollieren, zu besitzen, sich daran zu beteiligen oder deren Begünstigter zu sein. ⦁ Gleicher Haushalt. ⦁ Familienmitglieder, die im selben Haushalt leben, können getrennte Vertriebsverträge haben, außer wie in 2.2.2.2 beschrieben. Sie sollten jedoch keine Kontrolle über diese Vertriebsgesellschaften ausüben. ⦁ Verheiratete oder unverheiratete Ehepartner oder Paare in ähnlichen Situationen können eine einzige Vertriebspartnerschaft im selben Haushalt haben. Die Handlungen jeder Person dieses Paares oder einer anderen Person mit einem Interesse an der Vertriebspartnerschaft werden dem Vertriebspartner zugerechnet. ⦁ Juristische Person und Vertreter. Wenn es sich bei einem Vertriebshändler um eine juristische Person handelt, hat jede Person, die das Recht hat, diese Einheit zu kontrollieren („Agenten“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anteilseigner, leitende Angestellte, Direktoren, Mitglieder oder Direktoren, je nach Fall, ein Interesse daran Vertriebspartnerschaft und kann kein Interesse an einer anderen Vertriebspartnerschaft erwerben. Die Handlungen von Vertretern der juristischen Person werden dem Vertriebshändler zugerechnet. ⦁ Verheiratete Paare ⦁ männliche oder weibliche Ehepartner oder Paare nach dem Common Law (zusammen „Ehepartner“), die Vertriebspartner werden möchten, müssen einen einzigen Vertriebspartnerantrag und eine Vereinbarung einreichen. Diese Personen können kein Interesse an einer weiteren Vertriebspartnerschaft haben (siehe 2.2). Die Handlung eines Ehegatten wird beiden Ehegatten und damit der Vertriebsgesellschaft zugerechnet. ⦁Wenn zwei (2) Vertriebspartner heiraten, müssen sie die Compliance-Abteilung innerhalb von 3 Tagen nach dem Compliance-Datum benachrichtigen und entscheiden, welche Vertriebspartnerschaft sie verfolgen möchten. Nach Benachrichtigung beendet Compliance die nicht ausgewählte Vertriebspartnerschaft. ⦁ Unternehmen, Partnerschaften und Trusts ⦁ Unternehmen als Vertriebshändler. Unternehmen, die als Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften und/oder Treuhandgesellschaften gegründet wurden, können eine Vertriebslizenz beantragen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Solche Antragsteller müssen den Vertriebsvertrag ausfüllen und ihn zusammen mit Kopien der Satzung, der Satzung, der Partnerschaftsvereinbarung oder des Treuhanddokuments oder einer anderen Form der Gründung oder eines Organisationsdokuments einreichen, die in dem Land, in dem sie tätig sind, vorgeschrieben sind. ⦁ Offenlegung der Vertreter. Um die Einhaltung der Vertriebspartnervereinbarung sicherzustellen, müssen Vertriebspartner eine vollständige Liste aller Vertreter einreichen, einschließlich des Vorstands, der Führungskräfte und Aktionäre des Unternehmens. Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen eine vollständige Liste aller Mitglieder, Direktoren und Direktoren einreichen. Personengesellschaften müssen alle Komplementäre und Kommanditisten offenlegen. Trusts hingegen müssen den/die Treuhänder und den/die Begünstigten offenlegen. Diese Informationen können per E-Mail an Bee'm International gesendet werden und müssen vom Vertriebspartner aktualisiert werden. Der Vertriebspartner muss Bee’m International außerdem den angeforderten Geschäftsnachweis oder die Steuernummer zusammen mit unterstützenden Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Organisation weiterhin tätig ist (länderspezifische Informationen finden Sie in Anhang A). Alle Anteile eines Vertriebshändlers Handelt es sich bei dem Aktionär, Partner, Mitglied oder Manager um eine eigenständige juristische Person, sind dieselben oben für die entsprechende Organisation angeforderten Informationen auch für diesen Aktionär, Partner, Mitglied oder Manager erforderlich. ⦁ Verantwortung. Aktionäre, Mitglieder, Partner, Mitarbeiter, Vertreter, Begünstigte, Treuhänder und gegebenenfalls Personen, die das Unternehmen unterstützen, erklären sich damit einverstanden, gegenüber Bee'm International persönlich haftbar zu sein und an die Vereinbarung gebunden zu sein. ⦁ Spitzname. Das ausgefüllte Formular „Doing Business As a Business Name“ oder DBA (Doing Business As) muss bei Bee’m International eingereicht werden. In jeder Vertriebsposition, die die Arbeit von mehr als einer Person als Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Treuhandgesellschaft beinhaltet, werden die Handlungen eines Teilnehmers in der gesamten Vertriebstätigkeit widergespiegelt. Wenn sich herausstellt, dass ein Teilnehmer gegen die Bedingungen der Vereinbarung verstößt, wird davon ausgegangen, dass die betreffende Vertriebspartnerschaft als Ganzes gegen die Bedingungen verstößt. ⦁ Korrekter Name und Identifikationsnummer. Eine Person oder Organisation darf sich nicht unter Verwendung eines fiktiven oder Pseudonyms um eine Vertriebspartnerschaft bewerben oder die Identität einer anderen Person oder Organisation verwenden, die nichts mit der Vertriebspartnerschaft zu tun hat. Niemand darf eine Steuer- oder andere behördliche Identifikationsnummer verwenden, die nicht der Hauptperson oder dem Hauptunternehmen in der Vertriebspartnerschaft zugeordnet ist. Darüber hinaus muss der Händler bei der Registrierung einen amtlichen Ausweis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er im Land der Registrierung ansässig ist. ⦁ Steueridentifikationsnummer: Bei der Registrierung oder auf Anfrage von Bee'm International muss ein Vertriebshändler, sofern gesetzlich zulässig, seine von der Regierung ausgestellte Identifikationsnummer und/oder Steuernummer sowie eine Kopie davon vorlegen. Bei der Registrierung stellt Bee’m International dem Vertriebspartner eine eindeutige Vertriebspartner-Identifikationsnummer aus, die zur Identifizierung der Vertriebspartnerschaft verwendet wird. ⦁ Sponsor-/Platzierungskorrekturen und -änderungen ⦁ Korrekturen. Eine Änderung der Platzierung oder eine Korrektur des Sponsors kann innerhalb von drei (3) Tagen nach der Registrierung beantragt werden. ⦁ Diese Richtlinie dient nur der Korrektur von Fehlern, die bei der Registrierung gemacht wurden, und wird nicht verwendet, wenn der Vertriebspartner aus anderen Gründen einen anderen Sponsor anfordert. Korrekturanträge können an den Helpdesk der Geschäftsstelle weitergeleitet werden, wobei eine Begründung des Antrags erforderlich ist. 2.7.1.26 Für die erste angeforderte Korrektur innerhalb der ersten drei (3) Tage wird keine Gebühr erhoben. 2.7.27 Änderungen. Bee'm International begrüßt keine Änderungen bei Sponsor und Platzierung. Allerdings kann nach dem ersten Zeitraum von drei (3) Tagen nach alleinigem Ermessen von Bee'm International Anträgen auf eine Platzierungs- oder Sponsoring-Änderung stattgegeben werden, mit allen zusätzlichen Bedingungen und Einschränkungen, die von Bee'm International verlangt werden können, und die Vertriebspartner werden dies tun Sie sind für eine solche Anfrage nicht verantwortlich. Sie verzichten auf jegliches Recht, Ansprüche gegen das Unternehmen für Situationen geltend zu machen, die sich aus der Entscheidung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. ⦁ Sponsoränderungen werden nicht außerhalb der Header- oder Registrierungsbaumorganisation des Sponsors vorgenommen. Solche Änderungen erfordern die schriftliche Zustimmung der ersten beiden Sponsoren der oberen Ebene, die innerhalb der ersten 6 Monate nach der Anfrage aktiv oder aktiv sind. Alle Anfragen werden von der Compliance-Abteilung eingereicht und genehmigt. ⦁ Hinzufügen oder Entfernen gemeinsamer Antragsteller nach der Registrierung ⦁ Verfahren. Anfragen zur Aufnahme eines gemeinsamen Antragstellers in eine Vertriebspartnerschaft sollten an die örtliche Kundendienstabteilung gerichtet werden. Wenn der gemeinsame Antragsteller eine Beteiligung an einer anderen Vertriebsgesellschaft hält oder der Stillhaltepflicht gemäß Abschnitt 2.10 unterliegt, wird dem Antrag nicht stattgegeben. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, muss der Vertriebshändler eine vollständig ausgefüllte und ordnungsgemäß geänderte Vertriebsvereinbarung mit den Unterschriften sowohl des Vertriebshändlers als auch des Mitantragstellers einreichen. ⦁ Ergebnis. Alle Gewinne werden an die Adresse gesendet, die für die Vertriebsposition registriert ist. ⦁ Einschränkungen. Wenn ein gemeinsamer Antragsteller hinzugefügt wird, muss der Hauptantragsteller Partei der ursprünglichen Vertriebsvereinbarung bleiben; Wenn der Hauptvertriebspartner jedoch die Vertriebspartnerbeziehung mit Bee'm International beenden möchte, muss der Hauptvertriebspartner gemäß den Richtlinien von Bee'm International kündigen und der gemeinsame Antragsteller muss ein Geschäftsübertragungsformular einreichen. Wird dieser Anforderung nicht nachgekommen, endet diese Vereinbarung mit dem Ausscheiden des Hauptvertriebshändlers. Rücktritt des gemeinsamen Antragstellers. Gemeinsame Antragsteller können ihren Rücktritt in Bezug auf ihre Interessen an der Vertriebspartnerschaft einreichen, indem sie den Kundendienst benachrichtigen. In diesem Zusammenhang unterliegen sie der in Artikel 2.10 genannten Wartebedingung. ⦁ Einreichen mehrerer Bewerbungen Wenn ein Bewerber mehr als ein Vertriebsvertragsformular mit verschiedenen Sponsoren einreicht, wird nur das erste an Bee'm International übermittelte Formular akzeptiert. Bee’m International behält sich das Recht vor, die endgültige Entscheidung über solche Streitigkeiten nach eigenem Ermessen zu treffen. ⦁ Schon wieder Wartevoraussetzung für die Bewerbung ⦁ Richtlinie. Alle ehemaligen Vertriebspartner (einschließlich gemeinsamer Antragsteller) und/oder jeder, der ein Interesse an einer Vertriebspartnerschaft hat und sich um eine neue Vertriebspartnerschaft bewirbt, muss zunächst eine Rücktrittserklärung oder Kündigung der ursprünglichen Vertriebspartnerschaft einreichen und einen der folgenden Zeiträume abwarten: ⦁ Vor ( direkt zwölf (12) Monate, wenn die höchste zuvor erreichte Note (entweder direkt oder durch eine Leistung) Elite oder niedriger ist, oder ⦁ achtzehn (18) Monate, wenn die höchste zuvor erreichte Note (entweder direkt oder durch eine Leistung) Emerald oder höher ist . ⦁ Abklingzeit zurücksetzen. Jede Tätigkeit des Händlers, für die während der in Artikel 2.10.1 genannten Wartezeit eine Wartezeit gilt und die bedeuten kann, dass er ein neues Unternehmen gegründet hat, führt zu einer Neuausrichtung der Wartezeit. Zu den Indikatoren für solche Aktivitäten gehören unter anderem die Teilnahme an Besprechungen und jede Form der Unterstützung der Geschäftsmöglichkeit oder der Produkte. ⦁ Berichte, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse ⦁ Berichte. Bee'm International möchte sich und seine Vertriebspartner vor unlauterem und unangemessenem Wettbewerb schützen. Bee'm International ermöglicht Händlern den Zugriff und die Einsicht in ihre Organisation über das virtuelle Büro. Über das virtuelle Büro erstellte Berichte sowie alle Vertriebspartner, Organisationslisten, Namen, Adressen, E-Mails, Namen, Adressen, E-Mails usw., die in der Datenbank von Bee'm International enthalten sind, ohne jegliche Einschränkung Alle Verteilerlisten, einschließlich Postanschriften und Telefonnummern (gemeinsam als „Berichte“ bezeichnet), sind vertraulich und ausschließliches Eigentum von Bee'm International. Bee'm International hat viel Zeit, Mühe und finanzielle Ressourcen in die Vorbereitung, Zusammenstellung und Strukturierung der Berichte investiert und pflegt sie derzeit. Die Berichte, die in aktuellen und zukünftigen Formaten präsentiert werden und von Zeit zu Zeit geändert werden, stellen die wirtschaftlich vorteilhaften Eigentumswerte und Geschäftsgeheimnisse von Bee'm International dar, die jeder Vertriebspartner vertraulich behandeln muss. Ohne diese Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung wird Bee’m International keinem Vertriebshändler Berichte zur Verfügung stellen. Das Recht eines Vertriebspartners, Berichte und die darin enthaltenen Informationen sowie andere von Bee'm International verwaltete Vertriebsinformationen offenzulegen, bleibt ausschließlich Bee'm International vorbehalten und kann nach alleinigem Ermessen von Bee'm International verweigert werden. ⦁ Zweck. Berichte werden den Vertriebspartnern ausschließlich zur Verfügung gestellt, um sie bei ihrer Arbeit mit untergeordneten Organisationen zur Entwicklung des Geschäfts von Bee'm International zu unterstützen. Vertriebspartner können die ihnen vorgelegten Berichte nutzen, um ihre untergeordneten Organisationen zu unterstützen, zu motivieren und ihnen Schulungen anzubieten. ⦁ Geheimhaltung. Der Zugriff eines Vertriebspartners auf seine Berichte ist passwortgeschützt. Die Berichte werden jedem Vertriebspartner streng vertraulich zur Verfügung gestellt. Solche Berichte werden von einem Vertriebshändler nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke als die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung oder zugunsten von Bee'm International ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bee'm International verwendet. Jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung des Berichts stellt einen Missbrauch und einen Verstoß gegen die Vertriebspartnervereinbarung dar und kann Bee’m International irreparablen Schaden zufügen. ⦁ Einschränkungen. Kein Vertriebshändler darf im eigenen Namen oder im Namen einer anderen Person: ⦁ in einem Bericht enthaltene Informationen direkt oder indirekt an Dritte weitergeben; ⦁ wird weder direkt noch indirekt das Passwort oder andere Zugangscodes für seinen Bericht offenlegen; ⦁ wird die Informationen zu keinem anderen Zweck verwenden als zum Wettbewerb mit Bee'm International oder zur Unterstützung des Bee'm International-Geschäfts des Vertriebshändlers; ⦁ Wir werden keinen in einem Bericht erwähnten Vertriebspartner anwerben oder verführen und auch nicht versuchen, einen Vertriebspartner zu beeinflussen oder dazu zu bewegen, seine Geschäftsbeziehung mit Bee’m International zu ändern. ⦁ Rückgabe von Berichten im Falle einer Kündigung. Auf Verlangen von Bee'm International und insbesondere im Falle einer Kündigung des Vertrags muss der Vertriebshändler das Originalexemplar und alle Kopien aller Berichte, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, sowie alle vertraulichen Informationen oder Informationen an Bee'm International zurückgeben Die daraus erhaltenen Geschäftsgeheimnisse (sei es in Papier- oder elektronischer Form) werden an 'm International zurückgegeben. ⦁ Verstoß. Verstößt der Vertriebspartner gegen eine seiner Pflichten aus diesem Unterabschnitt in Bezug auf die Berichte, kann das Unternehmen die Vertriebspartnerschaft kündigen und eine einstweilige Verfügung beantragen, um irreparablen Schaden für Bee'm International oder einen seiner Vertriebspartner abzuwenden. Meine Biene International kann versuchen, alle geeigneten Rechtsbehelfe anzuwenden, die sich aus geltendem Recht ergeben, um seine Rechte in Bezug auf die Berichte zu schützen; Die Nichtausübung dieser Rechtsbehelfe stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar. ⦁ Vertrauliche Informationen. Vertriebspartner erhalten möglicherweise Zugang zu vertraulichen Informationen von Bee'm International. In diesem Zusammenhang umfassen vertrauliche Informationen, ohne das Vorstehende einzuschränken, insbesondere Informationen, die in Stammbaum- oder Downline-Berichten enthalten sind, die an einen Vertriebspartner übermittelt werden oder von diesem zugänglich gemacht werden können, Kundenlisten, Herstellerinformationen, Provisions- oder Verkaufsberichte, Produktformeln und in Bee enthaltene Informationen 'm International's Enthält weitere Finanz- und Geschäftsinformationen. Alle diese Informationen (in elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Form) sind Eigentum von Bee’m International und werden dem Vertriebshändler streng vertraulich übermittelt oder zur Verfügung gestellt. Jeder Vertriebspartner verpflichtet sich, diese vertraulichen oder geschützten Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben oder die Informationen zu nutzen, um mit Bee’m International zu konkurrieren oder für andere Zwecke als die ausdrücklich in der Vereinbarung erlaubten. Diese Informationen werden ausschließlich zur Unterstützung des Bee’m International-Programms gemäß der Vereinbarung verwendet. Der Vertriebspartner und Bee'm International vereinbaren, dass Bee'm International ohne diese Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung dem Vertriebspartner die relevanten Informationen nicht bereitstellen oder zur Verfügung stellen wird. Diese Bestimmung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung der Vertriebspartnervereinbarung. ⦁ Sponsoring und Verkauf in anderen Märkten ⦁ Recht auf Sponsoring. Bee’m International-Vertriebspartner können vorbehaltlich der Vereinbarung Einzelpersonen innerhalb ihrer Organisationen sponsern. ⦁ Kompatibilität und Einschränkungen. Die Einhaltung dieses Artikels schützt das Unternehmen, seine Vertriebshändler und ihre Fähigkeit, in ausgewählten Ländern tätig zu sein. Verstöße gegen diese Richtlinien können behördliche Maßnahmen nach sich ziehen, darunter hohe Geldstrafen, die Beschlagnahme von Vermögenswerten, die Schließung von Geschäftsbetrieben oder sogar Gefängnisstrafen. In dieser Hinsicht darf ein Vertriebshändler: ⦁ keine ungezielte (blinde) Werbung für potenzielle Vertriebshändler betreiben. In vielen Ländern gelten strenge Datenschutzgesetze, die ungezielte oder unangekündigte Werbung verbieten. Darüber hinaus verbieten viele lokale Gesetze Werbung für potenzielle Kunden. ⦁ wird kein Produkt in einen Markt importieren, für den es nicht offiziell zugelassen ist. Produkte werden für bestimmte Länder gekennzeichnet und manchmal auch formuliert; ⦁ Bee’m International vertreibt keine Starter-Kits, die nicht für das jeweilige Land zugelassen sind. Werbeaussagen in der Literatur eines Landes sind in einem anderen Land möglicherweise nicht angemessen oder legal; ⦁ wird keine Produkte verkaufen, die nicht von Bee'm International für das jeweilige Land gekennzeichnet sind; ⦁ versendet keine nicht autorisierten Produkte in ein anderes Land. Produkte, die in einem Land verkauft werden sollen, müssen direkt in einem autorisierten Büro oder Lager von Bee’m International gekauft und für das entsprechende Land gekennzeichnet sein. ⦁ wird nicht versuchen, Nachrichten in den Medien zu verbreiten oder sich an den Nachrichten zu beteiligen, ohne vorher eine schriftliche Genehmigung des Unternehmens einzuholen; ⦁ wird die Produkte oder das Angebot von Bee’m International im Land nicht falsch darstellen; ⦁ wird keine Angaben oder Versprechungen hinsichtlich der Verdienstmöglichkeiten machen; ⦁ wird keine rechtswidrigen gesundheitsbezogenen Angaben zu Produkten machen; ⦁ sich nicht an die Richtlinien und Verfahren des Landes halten, in dem ein Vertriebshändler registriert ist, oder ⦁ potenzielle Vertriebshändler in dem Land ermutigen, seiner Organisation beizutreten, indem sie Bargewinne oder Mengen zusagen. ⦁ Sie dürfen nicht registrierte Produkte gemäß Abschnitt 7.4.10.3 auf dem NFR-Markt verkaufen oder vertreiben. ⦁ Aufbewahrung von Aufzeichnungen Bee’m International ermutigt alle seine Vertriebspartner, vollständige und genaue Aufzeichnungen über ihre Geschäftstransaktionen zu führen. Bee’m International kann von seinem Recht Gebrauch machen, Dokumente und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Verkäufen oder anderen hierin beschriebenen oder nach geltendem Recht vorgeschriebenen Angelegenheiten anzufordern. ⦁ REGISTRIERUNG Ein Vertriebspartner reicht innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt des Dokuments andere Vertriebsanträge und -vereinbarungen sowie Produktbestellungen von anderen Vertriebspartnern oder neuen Antragstellern bei Bee'm International ein. Es ist strengstens untersagt, Bewerbungen oder Bestellungen mit dem Ziel aufzugeben, Vergütungen oder Beförderungen zu manipulieren. ABSCHNITT 3 – RECHTLICHE EINHALTUNG ⦁ Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Alle Vertriebspartner von Bee’m International werden bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. ⦁ Keine exklusiven Gebiete Es gibt kein ausschließliches Gebiet und kein Vertriebshändler darf andeuten oder behaupten, dass er über ausschließliche Gebietsrechte verfügt. Es gibt keine geografischen Beschränkungen für das Sponsoring von Vertriebspartnern, außer im Ausland, das von Bee'm International nicht offiziell eröffnet wurde. ⦁ Erklärung zu behördlichen Genehmigungen. Aufsichtsbehörden können Direktvertriebsprogramme einschränken oder unterstützt oder befürwortet seine Produkte oder Dienstleistungen nicht. Daher dürfen Vertriebshändler weder direkt noch indirekt behaupten, dass das Bee'm International Earnings Program oder seine Produkte oder Dienstleistungen von einer Regierungsbehörde genehmigt, überprüft oder unterstützt wurden, es sei denn, Bee'm International gibt dies ausdrücklich an. ⦁ Produkt-Claims-Händler sind für jegliche Werbung und/oder Aussagen, sowohl online als auch offline, verantwortlich, die für Bee’m International oder eines seiner Produkte werben. Der Vertriebshändler muss allen Aufforderungen zur Entfernung solcher Aussagen und/oder Beiträge nachkommen, unabhängig von der Quelle. ⦁ Keine unzulässigen Ansprüche. Ein Bee’m International-Händler kann direkt oder indirekt behaupten, dass ein Bee’m International-Produkt: ⦁ rechtswidrig ist; ⦁ behauptet, von der Regierung genehmigt zu sein; ⦁ darf keine Behauptungen aufstellen, die im Widerspruch zur offiziellen Literatur von Bee'm International stehen oder ⦁ die darauf hindeuten, dass die Diagnose, Bewertung, Vorhersage, Beschreibung, Behandlung, Therapie, Pflege oder Behandlung oder Lösung einer Krankheit, eines Leidens oder eines Zustands dadurch gelindert werden kann Verbrauch, Verwendung oder Anwendung des Produkts. ⦁ Offizielle Bee'm International-Literatur. Ein Vertriebshändler, der Produkte von Bee'm International bewirbt, darf nur Angaben verwenden, die in der offiziellen Literatur von Bee'm International für das angegebene Land/den angegebenen Markt enthalten sind. Bee'm International kann seine offizielle Literatur von Zeit zu Zeit ändern und der Vertriebshändler wird bei der Werbung für Produkte nur die aktuelle offizielle Bee'm International-Literatur verwenden. Zu den persönlichen Daten können die Identifikationsnummer des Vertriebshändlers, die Adresse des Vertriebshändlers, die Telefonnummer usw. gehören. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nur im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Bee'm International verwendet, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Notfall kann sich eine Partei, die eine Frage stellen möchte, an die Compliance-Abteilung von Bee’m International wenden, die den Vertriebspartner darüber informiert, dass jemand versucht, sie zu erreichen. ⦁ Erlaubnis zur Verwendung von Namen und Abbildungen Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung gewährt jeder Vertriebspartner Bee'm International und seinen verbundenen Unternehmen und Agenturen die Erlaubnis, in Print-, Radio-, Internet- oder Fernsehsendungen (einschließlich Kabel- und Satellitensendungen) Audio- und Videoaufzeichnungen bereitzustellen In Marketing-, Werbe-, Werbe- und Bildungsmaterialien („Werbematerialien“) können Sie Ihren Namen, Ihr Foto, Ihr Abbild, Ihre Stimme, Beschreibungen, Ihre Biografie, Ihr Bild und andere Informationen zum Geschäft des Vertriebspartners mit Bee angeben 'm International (gemeinsam „Likelihood“) gewährt ein absolutes, dauerhaftes und weltweites Recht und die Befugnis, diese zu nutzen, aufzuzeichnen, zu fotografieren, zu veröffentlichen, zu reproduzieren, für Werbezwecke zu verwenden, anzuzeigen, zu bearbeiten und zu verkaufen. ohne Zahlung einer Gebühr und ohne Mengenbeschränkung. Jeder Vertriebspartner verzichtet auf das Recht, Werbematerialien zu prüfen oder zu genehmigen, die sein Abbild enthalten oder damit präsentiert werden. Darüber hinaus entbindet jeder Vertriebspartner Bee'm International hiermit von jeglicher Haftung und Verantwortung, die sich aus der Verwendung seines Abbilds ergeben könnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche wegen Verletzung der Privatsphäre, Verletzung des Rechts auf Öffentlichkeitsarbeit und Verleumdung (einschließlich Verleumdung usw.). Beleidigung). Ein Vertriebshändler kann Bee'm International schriftlich benachrichtigen. Anhang A.6 Kann die Genehmigung zur Nutzung seines Bildes, das noch nicht veröffentlicht wurde, entziehen. Vertriebspartner akzeptieren, dass alle von ihnen bereitgestellten Informationen, einschließlich ihrer Aussagen, korrekt und wahrheitsgemäß sind. ⦁ Unlauterer Wettbewerb ⦁ Einschränkungen für Händler. ⦁ Bee'm International-Händler und Kunden sind nicht in Versuchung. Einem Vertriebshändler steht es frei, an anderen Direktvertriebs-, Multi-Level-Marketing- oder Network-Marketing-Initiativen oder Marketingmöglichkeiten teilzunehmen, einschließlich Partnerprogrammen (zusammen „Network-Marketing“). Der Vertriebspartner wird jedoch weder direkt noch indirekt andere Vertriebspartner von Bee'm International, einschließlich persönlich gesponserter Vertriebspartner, oder Mitarbeiter von Bee'm International für ein anderes Network-Marketing-Geschäft oder eine andere Gelegenheit, die sich auf die Geschäftsbeziehung mit Bee auswirken könnte, anwerben oder versuchen, diese anzuwerben Ich bin International. Dazu gehören allgemeine Werbeaktionen auf Social-Media-Konten, bei denen Vertriebspartner zu den „Freunden“ des Vertriebspartners gehören. Dazu gehört auch die Offenlegung der Zugehörigkeit des Vertriebspartners zu einem anderen Network-Marketing-Unternehmen oder das erneute Posten oder Bewerben eines Beitrags einer anderen Person, die für ein anderes Network-Marketing-Unternehmen wirbt. ⦁ Bee'm International-Produkte und -Möglichkeiten werden nicht zusammen mit Produkten und Möglichkeiten von Wettbewerbern beworben. Wenn der Vertriebspartner an einem anderen Network-Marketing-Geschäft teilnimmt, verpflichtet sich der Vertriebspartner, seine Bee'm International-Vertriebstätigkeit streng getrennt und getrennt zu betreiben. In diesem Zusammenhang gilt im Falle einer Beteiligung an einem anderen Network-Marketing-Unternehmen dist. Der Vertriebshändler wird nicht: (i) Produkte und Verkaufsmaterialien, die nicht von Bee'm International stammen, am selben Ort ausstellen wie Produkte und Verkaufsmaterialien von Bee'm International; (ii) wird potenziellen oder bestehenden Kunden oder Vertriebspartnern im Zusammenhang mit Angeboten oder Produkten von Bee’m International keine Programme, Angebote, Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die nicht von Bee’m International stammen; (iii) Bei einer Tagung, einem Seminar oder einem Kongress im Zusammenhang mit Bee'm International oder innerhalb von zwei Stunden und 5 Meilen von einer Bee'm International-Veranstaltung Gelegenheiten, Produkte oder Dienstleistungen anzubieten oder ausdrücklich oder stillschweigend darauf hinzuweisen, die nicht zu Bee gehören Ich bin International. Wenn ein Bee'm International-Treffen telefonisch oder online abgehalten wird, müssen Treffen, die nichts mit Bee'm International zu tun haben, mindestens zwei Stunden vor und nach dem Bee'm International-Treffen über eine andere Konferenztelefonnummer oder Website-Adresse abgehalten werden. ⦁ Verkauf konkurrierender Waren oder Dienstleistungen an Kunden und Händler von Bee’m International. Ungeachtet der Bestimmungen in Unterabschnitt 3.7.1.2 wird der Vertriebshändler während der Laufzeit dieser Vereinbarung keine Programme, Produkte oder Dienstleistungen an Kunden oder Vertriebshändler von Bee’m International verkaufen oder zu verkaufen versuchen, die mit den Produkten des Unternehmens im Wettbewerb stehen. Alle Programme, Produkte, Dienstleistungen oder Network-Marketing-Möglichkeiten, die in dieselben allgemeinen Kategorien fallen wie die Produkte von Bee'm International; werden ohne Rücksicht auf Kosten, Qualität oder andere Unterscheidungsmerkmale als Wettbewerber bewertet. 3.7.2 Einschränkungen nach Kündigung. Für zwölf (12) Monate nach Beendigung der Vereinbarung oder für einen längeren Zeitraum, der rechtlich durchsetzbar ist, darf ein Vertriebspartner keinen anderen Vertriebspartner oder Kunden für ein anderes Network-Marketing-Geschäft beschäftigen. Der Vertriebspartner und Bee'm International erkennen an, dass jeder Versuch, den geografischen Geltungsbereich der Nichtversuchungsbestimmungen einzuschränken, dazu führen würde, dass Network-Marketing über Netzwerke unabhängiger Auftragnehmer in vielen Ländern durchgeführt wird und Geschäfte im Allgemeinen über das Internet und Telefon abgewickelt werden Bestimmung völlig ungültig. In dieser Hinsicht stimmen beide Parteien zu, dass diese Nichtversuchsklausel für alle Märkte gilt, in denen Bee'm International Produkte liefert oder Geschäfte tätigt, sei es durch Direktverkäufe, E-Commerce oder auf andere Weise. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung der Vereinbarung. ⦁ Vertraulichkeit der Lieferanten Die Geschäftsbeziehungen von Bee'm International zu seinen Lieferanten, Herstellern und Lieferanten sind vertraulich. Ein Vertriebshändler darf keinen Vertreter oder Lieferanten, Hersteller oder Händler direkt oder indirekt kontaktieren, sprechen oder kommunizieren, außer bei einer von Bee'm International gesponserten Veranstaltung, bei der der Vertreter auf Wunsch von Bee'm International anwesend ist. ⦁ Leitungswechsel, Cross-Sponsoring und Verlockung ⦁ Verbotene Aktivität. Die Aufrechterhaltung der Integrität der Sponsorship-Pipeline in einer Vertriebsorganisation ist für das Network-Marketing von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich jeder Vertriebspartner, sich nicht an Line Switching-, Cross-Sponsoring- und Verlockungsaktivitäten zu beteiligen. ⦁ „Change Line“ bedeutet, sich als Vertriebspartner zu bewerben oder zu werden, während (a) bereits Vertriebspartner ist, (b) eine Beteiligung an einem anderen Vertriebspartner hält und/oder (c) während die in Klausel 2.10 festgelegte Wartezeit andauert. ⦁ „Cross-Sponsoring“ oder „Cross-Line-Rekrutierung“ durch (a) einen bestehenden Vertriebspartner, (b) einen Vertriebspartner, der der in Abschnitt 2.10 genannten Bedenkzeit unterliegt, oder (c) das Sponsoring oder den Kauf von Produkten, während er dieser unterliegt Bedenkzeit gemäß Klausel 2.10 Es handelt sich um einen ehemaligen Vertriebspartner, der eine andere Sponsoring-Linie sponsert. ⦁ „Anlocken“ bedeutet, einen anderen Vertriebspartner zum Line Switching und/oder Cross-Sponsoring zu verleiten, zu ermutigen, davon zu profitieren oder ihn anderweitig zu unterstützen. Anwerbung, unter anderem durch die Präsentation, Ausstellung oder Offenlegung der Produkte oder Möglichkeiten eines anderen Direktvertriebsunternehmens gegenüber einem Bee'm International-Vertriebspartner, entweder direkt oder über Social-Media-Plattformen, die der Vertriebshändler bekanntermaßen häufig besucht, oder durch gezielte Kommunikation, die an andere Bee gerichtet ist Ich bin ein internationaler Händler. 3.9.2. Falsche Informationen. Ein Vertriebshändler darf nicht den Namen eines Ehepartners, Verwandten oder Dritten, Handelsnamen, Pseudonyme oder fiktive Namen, juristische Personen, falsche Identifikationsnummern, die nicht von der Regierung angegeben sind, oder betrügerische Identifikationsnummern verwenden, um die Einhaltung der Anforderungen zu umgehen diese Politik. ⦁ Meldepflicht. Da Leitungswechsel, Cross-Sponsoring und Incentives Bee'm International und den betreffenden Vertriebspartnern schaden können, ist jeder Vertriebspartner, der erfährt oder begründeten Verdacht hat, dass ein anderer Vertriebspartner gegen diese Verpflichtungen verstoßen hat, verpflichtet, das Unternehmen so schnell wie möglich zu benachrichtigen benachrichtigen. ⦁ Abhilfemaßnahmen bei Verstößen. Diese Verpflichtungen werden von einem Händler verlangt. Bei einem Verstoß kann das Unternehmen einige oder alle der in den Artikeln 8.2 und 8.3 genannten Maßnahmen ergreifen. Darüber hinaus kann das Unternehmen (i) verletzende Vertriebsverträge kündigen; (ii) Vertriebspartnerschaften zu beenden, die infolge des Linienwechsels entstanden sind („zweite Vertriebspartnerschaft“); (iii) Bußgelder im Rahmen der vorgesehenen Rechtsmittel gegen die betreffenden Vertriebspartner9 verhängen und (vi) beschließen, die als Zweitvertriebspartner registrierten Vertriebspartner beizubehalten und das Sponsoring oder die Platzierung nicht zu ändern, es sei denn, zwingende Umstände und der Grundsatz der Billigkeit erfordern etwas anderes. Das Unternehmen ist diesbezüglich jedoch nicht verpflichtet, und alle Maßnahmen und endgültigen Entscheidungen bezüglich der Organisation liegen im alleinigen Ermessen des Unternehmens. Vorbehaltlich der Abhilfemaßnahmen verzichten die Vertriebspartner auf sämtliche Ansprüche, die sie möglicherweise gegen das Unternehmen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Veräußerung solcher Vertriebspartnerschaften ergeben. ⦁ Unethische Aktivitäten. Jeder Vertriebspartner verpflichtet sich, bei der Durchführung der Geschäftsaktivitäten von Bee'm International jederzeit im Einklang mit den Regeln der Ethik und Professionalität zu handeln. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Vertriebspartner, sich nicht an unethischen Aktivitäten zu beteiligen und verpflichtet sich außerdem, unethische Aktivitäten in seiner Downline nicht zu fördern oder zu tolerieren. Beispiele für unethisches Verhalten sind unter anderem die in dieser Vereinbarung beschriebenen: ⦁ das Aufstellen nicht genehmigter Behauptungen über das Produkt; ⦁ unbestätigte Einkommensansprüche geltend machen ⦁ falsche Aussagen oder Darstellungen machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unwahre oder irreführende Aussagen oder Verkaufsangebote, in Bezug auf Qualität, Verfügbarkeit, Qualität, Preis, Zahlungsbedingungen, Rückgaberechte, Garantie oder Leistung von Produkten; ⦁ Kommentare abgeben, die andere Vertriebshändler oder das Unternehmen verunglimpfen; ⦁ Produktverkäufe in Einzelhandelsgeschäften veranlassen; ⦁ Nutzung der Kreditkarte eines anderen Händlers oder eines Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung; ⦁ Missbrauch vertraulicher Unternehmensinformationen ⦁ Leitungswechsel, Cross-Sponsoring oder Verlockung; ⦁ Nichteinhaltung der Anforderungen an Verkaufs- und Werbeaktivitäten; ⦁ Beteiligung an nicht autorisierten Pre-Marketing-Aktivitäten; ⦁ Verstöße gegen Regeln für den Betrieb auf einem Markt, der nicht zum Weiterverkauf berechtigt ist; ⦁ Persönliches Verhalten, das dem Ruf des Unternehmens und/oder seiner Vertriebspartner schaden könnte; ⦁ Verstöße gegen Gesetze bezüglich des Betriebs einer Vertriebsgesellschaft; 9 Siehe Anhang A.7 ⦁ Verstoß gegen den Verhaltenskodex; ⦁ Vertragsbruch. ⦁ Einhaltung des Bee’m International-Geschäftsmodells Ein Vertriebspartner wird die Bee’m International-Chance nicht durch oder in Kombination mit einem Vergütungsplan oder einem Vermittlungsprogramm anbieten, außer denen, die ausdrücklich in der offiziellen Bee’m International-Literatur dargelegt sind. Darüber hinaus darf ein Vertriebspartner andere aktuelle oder potenzielle Vertriebspartner nicht zur Teilnahme an Bee'm International an einem anderen Programm als dem in der offiziellen Bee'm International-Literatur dargelegten ermutigen oder anwerben. Unabhängig vom Rang des Vertriebspartners darf ein Vertriebspartner von anderen aktuellen oder potenziellen Vertriebspartnern nicht die Unterzeichnung einer Vereinbarung, eines Vertrags oder eines Mitgliedschaftsplans verlangen oder dazu veranlassen, die nicht von Bee'm International festgelegt wurden, um Vertriebspartner von Bee'm International zu werden. Ebenso darf ein Vertriebspartner keine Käufe oder Zahlungen von anderen aktuellen oder potenziellen Vertriebspartnern an andere Personen oder Personen tätigen als die, die in der offiziellen Bee'm International-Literatur empfohlen oder gefordert werden, soweit dies nach geltendem Recht für die Teilnahme an der Bee'm International zulässig ist Bee'm International Compensation Plan fordert oder ermutigt Menschen nicht, Produkte zu kaufen oder Zahlungen von der Organisation zu leisten. ⦁ Schulungsbedürftige Vertriebspartner werden ermutigt, die von ihnen gesponserten Vertriebspartner angemessen zu schulen. „Angemessene Schulung“ umfasst unter anderem Schulungen zu Richtlinien und Verfahren, Vergütungsplänen, Produktinformationen, geltenden Geschäftspraktiken, Verkaufsstrategien und ethischem Geschäftsgebaren. Ein Sponsor muss eine kontinuierliche professionelle Führungsbeziehung mit Vertriebshändlern innerhalb seines Organisationsnetzwerks unterhalten und seiner Pflicht nachkommen, den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an den Endverbraucher nach Treu und Glauben zu überwachen, zu verkaufen und zu vertreiben. ⦁ Datenschutz-Distributoren müssen alle geltenden Datenschutz- und Datensicherheitsgesetze einhalten, einschließlich der Gesetze zur Meldung von Sicherheitsverstößen. Vertriebshändler müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um alle geschützten Informationen zu schützen und zu sichern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Kreditkarten- und Sozialversicherungsnummern, die von einem Einzelhandelskunden, potenziellen Einzelhandelskunden oder anderen Vertriebshändlern bereitgestellt werden. Vertriebshändler müssen diese Informationen streng vertraulich behandeln. . Händler sind für die sichere Handhabung und Aufbewahrung aller Dokumente verantwortlich, die vertrauliche Informationen enthalten können. Vertriebshändler müssen geeignete administrative, technische und physische Maßnahmen ergreifen, implementieren und aufrechterhalten, um die Sicherheit vertraulicher Informationen und Kundendaten vor erwarteten Bedrohungen oder Gefahren zu schützen. Zu den geeigneten Schutzmaßnahmen gehören unter anderem: (i) Verschlüsselung der Daten vor der elektronischen Übertragung; (ii) Aufzeichnungen an einem sicheren Ort aufbewahren; (iii) Computerdateien passwortgeschützt aufzubewahren oder (iv) Papierdokumente mit vertraulichen Informationen oder Kundendaten zu vernichten. Vertriebspartner dürfen Dokumente mit solchen Informationen nur so lange aufbewahren, wie es für den Abschluss der Transaktion erforderlich ist. Vertriebshändler müssen nach der Nutzung (a) alle gedruckten oder elektronischen Aufzeichnungen, die Kundendaten oder andere vertrauliche Informationen enthalten, ausschneiden; (b) die Kundendaten und andere vertrauliche Informationen, die in solchen Aufzeichnungen enthalten sind, dauerhaft zu löschen oder zu beseitigen oder (c) die Kundendaten und andere vertrauliche Informationen, die in diesen Aufzeichnungen enthalten sind, so zu ändern, dass sie in keiner Weise gelesen, wieder zusammengesetzt oder entschlüsselt werden können, indem alle angemessenen Schritte unternommen werden, um die Informationen zu vernichten. ⦁ Der Vertriebspartner anderer Unternehmen verpflichtet sich, davon abzusehen, systematisch Mitglieder eines anderen Direktvertriebsunternehmens als Vertriebspartner anzuwerben. Wenn gegen einen Vertriebspartner eine Klage, ein Anspruch, eine Klage, ein Gerichtsverfahren, ein Schiedsverfahren oder eine Schlichtung erhoben wird, in der behauptet wird, dass solche verbotenen Aktivitäten durchgeführt wurden, haftet der Vertriebshändler für alle Ansprüche, Klagen, Gerichtsverfahren und Forderungen, die sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen für die entsprechende systematische Ausrichtung wird Bee'm International schadlos halten. Vertriebspartner dürfen Mitglieder des Vertriebsteams eines anderen Direktvertriebsunternehmens nicht dazu ermutigen, gegen die Bedingungen ihres Vertrags mit diesem Unternehmen zu verstoßen. Die Vertriebspartner übernehmen das gesamte Risiko und die Haftung für solche Aktivitäten, die nicht von Bee'm International genehmigt oder unterstützt werden. ⦁ Richtlinienverstöße melden Vertriebspartner, die Kenntnis von einem Richtlinienverstoß durch einen anderen Vertriebspartner erhalten, müssen den Verstoß schriftlich per Fax, Post oder E-Mail an die Compliance-Abteilung von Bee’m International melden. Solche Dokumente müssen die Unterschrift und die Benutzer-ID des Händlers enthalten. Anonyme Beschwerden werden in keinem Fall berücksichtigt. Telefonische Benachrichtigungen zu solchen Angelegenheiten werden nicht akzeptiert, da schriftliche Dokumente von der/den beschwerdeführenden Partei(en) und anschließend von der/den Person(en), die mutmaßlich gegen die Richtlinie verstoßen haben sollen, eingereicht werden müssen. Informationen wie das Datum des Vorfalls, die Häufigkeit des Vorfalls, relevante Personen, Zeugen und andere Belege sollten dem Bericht hinzugefügt werden. ABSCHNITT 4 – ÄNDERUNGEN IM EIGENTUM DES VERTRIEBSPARTNERS ⦁ Nachfolge im Falle von Tod oder Invalidität ⦁ Richtlinien und Verfahren. Nach dem Tod eines Vertriebspartners gehen der Vertrag und die Rechte des Vertriebspartners gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf dessen Erben über, vorausgesetzt, dass der/die gesetzlichen Erben die Voraussetzungen erfüllen, um Vertriebspartner zu werden. Bee'm International erkennt die entsprechende Übertragung jedoch erst dann an, wenn der betreffende Erbe Bee'm International eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde und ein Testament oder einen Gerichtsbeschluss zur Bestimmung des gesetzlichen Erben sowie das ausgefüllte Geschäftsübertragungsformular zur Bestätigung vorgelegt hat der neue Eigentümer. 10 Sobald das Unternehmen entscheidet, dass die Übertragung angemessen ist, wird die Vertriebsrechte auf den Erben übertragen. Nach der Übertragung hat der Nachfolger dieselben Rechte und Pflichten wie andere Vertriebshändler. ⦁ Interesse. Die in diesem Unterartikel genannte Übertragung der Vertriebspartnerschaft unterliegt den in Artikel 2.2 genannten Zinsbestimmungen, ein Erbe, der der Erwerber ist und bereits Vertriebspartner ist, kann jedoch wählen, welche Vertriebspartnerschaft er/sie betreiben möchte. Die Auswahl muss innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung der Compliance-Abteilung erfolgen. Nach Benachrichtigung beendet die Compliance-Abteilung die nicht ausgewählte Vertriebspartnerschaft. 10 Siehe Anhang A.9 ⦁ Unternehmen. Handelt es sich bei dem Vertriebspartner um ein Unternehmen und der alleinige Eigentümer des Unternehmens verstirbt, erfolgt die Übertragung des Vertriebsrechts des Unternehmens auf den/die Erben, der bzw. die gesetzliche Rechte an dem Unternehmen haben, gemäß den Bestimmungen von Artikel 4.1.1 , sofern nicht durch eine gerichtliche Entscheidung etwas anderes bestimmt ist. 4.1.4 Behinderung. Für den Fall, dass ein Vertriebshändler handlungsunfähig wird und nicht in der Lage ist, die Vertriebstätigkeit weiterzuführen, stimmt das Unternehmen zu, die Vertriebstätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit durch den autorisierten Vertreter des Vertriebshändlers weiterführen zu lassen. Dazu muss der bevollmächtigte Vertreter einen geeigneten Nachweis über die Handlungsunfähigkeit des Vertriebshändlers sowie ein Originaldokument (z. B. eine dauerhafte oder bedingte Vollmacht) vorlegen, das die Befugnis des Unternehmens, im Namen des geschäftsunfähigen Vertriebshändlers zu handeln, ordnungsgemäß belegt dass das Unternehmen überprüfen kann, ob es rechtmäßig ist. ⦁ Scheidung oder Auflösung ⦁ Voraussetzungen. Auch weiterhin Während des Scheidungs- oder Liquidationsprozesses einer juristischen Person müssen beide Parteien eine der folgenden Vorgehensweisen anwenden: ⦁ Eine der Parteien kann mit der schriftlichen Zustimmung der anderen(n) und von Bee'm International die Vertriebspartnerschaft von Bee'm International beenden mit dem anderen Ehegatten oder Anteilseigner, Partner oder ⦁ Die Parteien können die Bee'm International-Vertriebstätigkeit weiterhin gemeinsam auf der Grundlage ihrer üblichen Geschäftstätigkeit betreiben; In diesem Fall zahlt Bee'm International weiterhin alle Gebühren wie vor der Scheidung oder Auflösung. ⦁ Provisionszahlungen. Bee’m International wird die Provisionen nicht zwischen sich scheidenden Ehepartnern oder Mitgliedern liquidierter Körperschaften aufteilen und Gewinne wie gewohnt auszahlen. Wenn die Parteien eines Scheidungs- oder Auflösungsverfahrens einen Streit über die Verteilung der Provisionen und das Eigentum an der Vertriebspartnerschaft nicht beilegen können, werden keine Änderungen an der Vertriebspartnervereinbarung und den Zahlungen vorgenommen, bis eine Anordnung eines zuständigen Gerichts vorliegt. Beurteilungen und Vergütungen werden in Übereinstimmung mit früheren Praktiken durchgeführt, die das Unternehmen für den Vertriebshändler festgelegt hat, es sei denn, aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die im alleinigen Ermessen des Unternehmens festgelegt werden, ist ein anderer Ansatz erforderlich. ⦁ 6-Monats-Warteregel. Wenn ein ehemaliger Ehegatte gemäß einem im Rahmen einer Scheidung ergangenen Scheidungsurteil auf alle Rechte auf eine Vertriebspartnerschaft verzichtet hat, muss er/sie sechs (6) Monate warten, bevor er/sie eine neue Vertriebspartnerschaft beantragen kann. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise auf die Wartezeit verzichten. Im Falle der Liquidation einer juristischen Person müssen die Anteilseigner der juristischen Person sechs (6) Monate ab dem Datum der endgültigen Liquidation warten, bevor sie sich erneut als Vertriebshändler registrieren lassen. In beiden Fällen hat der ehemalige Ehepartner oder Geschäftspartner jedoch keine Rechte gegenüber Vertriebspartnern oder ehemaligen Kunden in seiner/ihrer vorherigen Organisation und muss wie jeder andere neue Vertriebspartner ein neues Unternehmen gründen. ⦁ Übertragungen unter Beteiligung von Ehepartnern oder verbundenen Unternehmen ⦁ Einzelpersonen Der Vertriebspartner, der eine Einzelperson ist, kann seine Interessen (und ggf. die Interessen seines Ehegatten) auf eine juristische Person übertragen, die sich vollständig (100 %) im Besitz eines oder beider Ehegatten befindet. (Beispiel: Herr A ist der alleinige Begünstigte einer Vertriebspartnerschaft. Um seine Rechte an das Unternehmen XYZ zu übertragen, müssen er (und seine Frau) alleiniger Aktionär, Direktor oder Vorstandsmitglied des Unternehmens XYZ sein.) ⦁ Unternehmen. Der Vertriebshändler, bei dem es sich um eine juristische Person handelt und sich vollständig (100 %) im Besitz einer natürlichen Person und/oder ihres/ihres Ehegatten befindet, kann seine/ihre Interessen auf die natürliche Person und/oder ihren/ihren Ehegatten übertragen. Beispiel: Unternehmen XYZ ist vollständig (100 %) im Besitz von Herrn A. Der Vertrieb erfolgt im Namen der Firma XYZ. In diesem Zusammenhang kann das Unternehmen XYZ seine Anteile an Herrn A (und auf demselben Konto an Frau A) übertragen. ⦁ Übertragungsanforderungen. Um eine Übertragung durchzuführen, muss der Vertriebspartner mit dem geänderten Vertriebspartnerantrag Folgendes einreichen: ⦁ eine Kopie der Heiratsurkunde, wenn ein Ehepartner hinzugefügt werden soll; ⦁ wenn der Ehegatte entfernt werden soll, eine notariell beglaubigte Kopie der von beiden Ehegatten unterzeichneten Erlaubnisurkunde; ⦁ wenn es auf eine juristische Person übertragen werden soll, eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Tätigkeitsnachweises und der Gründungsurkunden, aus denen alle Rechteinhaber und Geschäftsführungen hervorgehen, oder ⦁ wenn es von einer juristischen Person auf eine natürliche Person übertragen werden soll und /oder einer Person und ihrem Ehegatten, eine Kopie eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds der juristischen Person und auch der Person (und gegebenenfalls eine vom Ehegatten unterzeichnete Vollmacht). ⦁ Änderung der Rechtsform Der Vertriebshändler, der eine juristische Person ist und seine Niederlassungsform ändern möchte, kann seine Niederlassungsform ändern, solange dies keine Änderung der Interessen der juristischen Person zur Folge hat. Alle Stakeholder der offiziellen juristischen Person müssen ein unterzeichnetes und notariell beglaubigtes oder anderweitig genehmigtes Dokument ausstellen, aus dem hervorgeht, dass sie die Änderung akzeptieren. Darüber hinaus muss die geänderte Vertriebsvereinbarung von der neuen juristischen Person sowie eine notariell beglaubigte Entscheidung eingereicht werden, aus der hervorgeht, dass die neue juristische Person die Vereinbarung und alle möglicherweise gegenüber Bee'm International bestehenden Verantwortlichkeiten übernimmt. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe Anlage A.16). Mitglieder der ehemaligen juristischen Person haften gesamtschuldnerisch für alle Schulden oder sonstigen Verpflichtungen gegenüber Bee'm International. ⦁ Einschränkungen Änderungen, die im Rahmen der Artikel 4.1, 4.2, 4.3 und 4.6 vorgenommen werden, umfassen keine Änderungen im Sponsoring und sind gebührenpflichtig (siehe Anhang A.16). Wenn die Änderung zu einer Änderung der Interessen im Zusammenhang mit einer Vertriebspartnerschaft führt, unterliegt diese Änderung den in Abschnitt 4.7 dargelegten Regeln des Vorkaufsrechts. ⦁ Übertragung oder Verkauf einer Vertriebspartnerschaft 12 ⦁ Richtlinien. Bee'm International genehmigt den Verkauf von Vertriebsverträgen, die Übertragung von Teilrechten an Vertriebsverträgen und betrügerische Partnerschaftspraktiken bei der Übertragung von Rechten nicht. Wenn ein 11 Anhang A.20 geändert wird. 12 Siehe Anhang A.5-Händler bei jedem Bee’m International-Händler Wenn er seine Rechte ganz oder teilweise verkaufen, übertragen oder abtreten möchte (in diesem Abschnitt als „Übertragung“ bezeichnet), ⦁ unterliegt die Übertragung den in Artikel 4.7 festgelegten Vorkaufsrechtregeln und ⦁ daran können keine Änderungen vorgenommen werden die Sponsorship-Linie infolge der Übertragung, und ⦁ der verkaufende Vertriebspartner darf sich nicht erneut bewerben, um Vertriebspartner unter einem anderen Sponsor zu werden, und zwar für einen Zeitraum, der nicht kürzer ist als der in Klausel 2.10 festgelegte Zeitraum, und ⦁ wenn die Genehmigung erteilt wird, muss der kaufende Vertriebspartner dies tun Reichen Sie das ausgefüllte Geschäftsübertragungsformular gemäß den Anweisungen zusammen mit einem Antrag und einer Vereinbarung für einen neuen Vertriebspartner ein. ⦁ Unternehmen. Änderungen der Anteilseigner einer juristischen Person durch die Hinzufügung oder Ersetzung eines Aktionärs, Vorstandsmitglieds, Managers, Direktors oder Mitglieds (aber sicherlich nicht die Entfernung einer Position oder den Rücktritt) gelten in dieser Hinsicht als Übertragung von Rechten , das in Abschnitt 4.7 genannte Vorkaufsrecht vorbehaltlich der Verfahren. ⦁ Vorbehaltene Rechte. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen hierin erfolgt eine Übertragung von der aktuellen Position des Sponsors oder nachgeschalteten Vertriebspartners nur dann, wenn Bee'm International nach eigenem Ermessen entscheidet, dass eine solche Übertragung im besten Interesse des Unternehmens ist. Vertriebspartner verzichten auf jegliches Recht, Ansprüche gegen das Unternehmen in Bezug auf Angelegenheiten geltend zu machen, die sich aus der Entscheidung in Bezug auf die genannte Situation ergeben. ⦁ Vorkaufsrecht (RFR) Alle Angebote zum Verkauf oder zur Eigentumsübertragung einer Vertriebspartnerschaft unterliegen den hierin beschriebenen Prioritätsrechten, sie gelten jedoch nicht für Übertragungen gemäß den Klauseln 4.1, 4.2 und 4.3. ⦁ Verfahren. Wenn einem Händler nach Treu und Glauben ein Angebot zum Kauf seiner Anteile an der Vertriebspartnerschaft (wie unten beschrieben) unterbreitet wird, unterbreitet der Händler zunächst Bee'm International ein Angebot zum Kauf dieser Anteile vorbehaltlich der in der Treu und Glauben enthaltenen Geschäftsbedingungen Angebot. Der Vertriebshändler muss das Treu und Glauben-Angebot schriftlich bei Bee'm International einreichen und Bee'm International hat das Recht, das Angebot innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen anzunehmen. Ein „Angebot in gutem Glauben“ ist ein schriftliches Angebot, das von einer Person, die kein Vertriebspartner ist, auf unabhängiger Basis zum Erwerb von Vertriebsrechten und -pflichten abgegeben wird und das Bee'm International nach eigenem Ermessen als legitimes Angebot ansieht. Zu den Beweisen für ein legitimes Angebot können unter anderem auf einem Treuhandkonto hinterlegte Barbeträge oder Wertpapiere, Nachweise einer Kreditzusage und andere Schritte gehören, die ausschließlich zum Zweck des Erwerbs von Vertriebsrechten und -pflichten ergriffen wurden. ⦁ Diese Klausel gilt für jedes neue Good Faith-Angebot, das der Vertriebspartner erhält. ⦁ Genehmigung der Compliance-Abteilung. Der Verkäufer und der Käufer müssen der Compliance-Abteilung Folgendes zur Prüfung und Genehmigung vorlegen: i) einen unterzeichneten Kauf- und Verkaufsvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer; ii) Ein vom Käufer ausgefüllter und unterzeichneter Händlerantrag und eine Vereinbarung und iii) ein ausgefülltes Verkaufs-/Übertragungsformular. Bee'm International kann zusätzliche Dokumente anfordern, die möglicherweise zur Analyse der Transaktion zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich sind. Die Compliance-Abteilung wird den Verkauf, die Übertragung oder die Abtretung nach eigenem Ermessen innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen von den Parteien genehmigen oder ablehnen. Vertriebspartner verzichten auf sämtliche Ansprüche gegen das Unternehmen in Bezug auf Angelegenheiten, die sich aus der Entscheidung in Bezug auf die genannte Situation ergeben. ⦁ Stornierbare Verkäufe; Übernahme von Verpflichtungen, Bedenkzeit. Wenn der Verkäufer seine Vertriebsrechte zu anderen als den im Angebot genannten Bedingungen an Bee'm International überträgt oder zu übertragen versucht, kann er diese Transaktionen nach eigenem Ermessen stornieren. Darüber hinaus kann Bee'm International die Transaktion ablehnen, wenn die Parteien nicht die Zustimmung von Bee'm International für die Transaktion einholen. KAPITEL 5 – FÖRDERUNG DER INTERNATIONALEN PRODUKTE UND CHANCEN VON BEE’M ⦁ Produktverkäufe ⦁ Verkaufspräsentationen. In Verkaufspräsentationen stellen Vertriebshändler potenziellen Kunden sich selbst, die Produkte von Bee'm International und den Zweck ihres Geschäfts präzise vor. Vertriebspartner dürfen keine irreführenden, täuschenden oder unlauteren Verkaufspraktiken anwenden. Die Beschreibung und Darstellung der angebotenen Produkte muss in jeder Hinsicht korrekt und vollständig sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preis, Zahlungsbedingungen, Rückgaberechte, Garantien sowie Kundendienst und Lieferung. ⦁ Einzelgespräche oder Telefongespräche werden in angemessener Weise und innerhalb angemessener Zeiten geführt, um eine aufdringliche Haltung zu vermeiden. Händler müssen eine Werbevorführung oder Verkaufspräsentation auf Wunsch des Verbrauchers sofort beenden. ⦁ Händler werden das Vertrauen einzelner Verbraucher nicht missbrauchen, den Mangel an kommerzieller Erfahrung der Verbraucher respektieren und das Alter, die Krankheit oder das Verständnis eines Kunden nicht missbrauchenMangelnde Arbeit oder fehlende Sprachkenntnisse werden nicht ausgenutzt. ⦁ Vertriebshändler werden kein anderes Unternehmen oder Produkt direkt oder stillschweigend verunglimpfen. Vertriebshändler vermeiden Vergleiche, die irreführend sein oder mit den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs unvereinbar sein könnten. Vergleiche werden nicht unfair gewählt und basieren auf überprüfbaren Fakten. ⦁ Bei der Anmietung einer Einrichtung für ein Meeting ist die den teilnehmenden Vertriebspartnern und ihren Gästen in Rechnung gestellte Gebühr auf den Betrag begrenzt, der vernünftigerweise zur Deckung der direkten Kosten des Meetings erforderlich ist. Der Zweck solcher Treffen besteht nicht darin, Gewinne für Vertriebshändler zu erwirtschaften.13 ⦁ Verkaufspräsentationen sollten den Inhalt und die Möglichkeiten beschränken, die sich speziell auf die Produkte von Bee’m International beziehen. ⦁ Empfohlener Verkaufspreis. Bee'm International bietet einen empfohlenen Verkaufspreis als Orientierungshilfe für die Einzelhandelsumsätze eines Händlers. Ein Händler darf keinen Preis bewerben, der unter dem Großhandelspreis liegt; Ein Vertriebshändler darf jedoch die Produkte von Bee'm International exklusiv an seine Kunden vermarkten und zu jedem von ihnen vereinbarten Preis verkaufen. ⦁ Kaufbeleg. Bei einem persönlichen Verkauf stellt der Händler dem Einzelhandelskunden einen ausgefüllten Kaufbeleg gemäß Anhang B zur Verfügung. Vertriebshändler müssen Kopien der Kaufbelege mindestens drei (3) Jahre ab dem Verkaufsdatum aufbewahren. ⦁ Bee'm International kann nach eigenem Ermessen stichprobenartige und gezielte Händlerprüfungen durchführen, um festzustellen, ob die Händler diese Klausel einhalten. Darüber hinaus kann Bee’m International Einzelhandelskunden kontaktieren, um Verkäufe zu überprüfen. ⦁ Vertriebspartner, die die Audits nicht bestehen, unterliegen Abhilfemaßnahmen, einschließlich der in den Artikeln 8.2 und 8.3 genannten. ⦁ Ansprüche In diesem Artikel werden Produkt- und Opportunitätsansprüche und Einschränkungen aufgeführt, die Vertriebshändler geltend machen können. Außerdem werden die Arten und Methoden der Werbung erläutert, die der Vertriebshändler beim Aufbau eines Bee’m International-Geschäfts nutzen kann. ⦁ Produktansprüche. Ein Händler kann Ansprüche in der offiziellen Bee'm International-Literatur für das Land geltend machen, in dem die Produkte zugelassen wurden. Ein Händler wird keine Produktaussagen machen, die nicht in der offiziellen Bee'm International-Literatur enthalten sind. ⦁ Chancen-, Lebensstil- und Einkommensansprüche. Vertriebspartner müssen den Vergütungsplan korrekt und fair offenlegen. ⦁ Ansprüche auf frühere, potenzielle oder tatsächliche Einnahmen können nicht gegenüber aktuellen oder potenziellen Vertriebspartnern geltend gemacht werden, und Vertriebspartner dürfen ihr eigenes Einkommen nicht dazu verwenden, anderen den Erfolg zu garantieren. ⦁ Vertriebspartner dürfen bei der Rekrutierung oder Beschreibung der Gelegenheit keine Provisionszahlungen angeben oder bestimmte Einkommensansprüche oder Zusicherungen abgeben. ⦁ Bilder von Geldpreisen werden nicht online veröffentlicht oder anderweitig zur Bewerbung der Gelegenheit verwendet. ⦁ Zulässige Ansprüche. Lebensstil- und Einkommensansprüche aus dem Vergütungsplan müssen sich strikt an die in Anhang C zulässigen Ansprüche halten. ⦁ Werbematerialien Es ist wichtig, das Werberecht einzuhalten, da die Möglichkeiten und Produkte von Bee'm International in vielerlei Hinsicht der Gesetzgebung unterliegen. Das Unternehmen ist bestrebt, die Werbegesetze einzuhalten und erwartet dies auch von den Vertriebspartnern. ⦁ Verwendung von zehnmonatigen Materialien. Bei der Präsentation von Bee'm International-Produkten und/oder des Bee'm International-Vergütungsplans und der Möglichkeiten darf nur offizielle Literatur von Bee'm International verwendet werden. Die Literatur von Bee’m International darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Compliance-Abteilung von Bee’m International nicht reproduziert oder nachgedruckt werden. Um eine Genehmigung zu erhalten, muss eine Kopie des vorgeschlagenen Werbematerials per Post, Fax oder E-Mail an die Compliance-Abteilung von Bee'm International gesendet werden. Ein Text mit Genehmigung kann nicht ergänzt oder geändert werden. Bei Änderungen muss neues Material zur Genehmigung vorgelegt werden. Händler müssen achtundvierzig (48) Stunden für die Verarbeitung des Materials einplanen. ⦁ Elektronische Werbung. Bei Werbung in der Presse, im Radio, Fernsehen, im Internet, in elektronischen oder anderen Medien dürfen nur von Bee'm International genehmigte Materialien verwendet werden. Banner, Messematerialien und andere damit verbundene Werbematerialien müssen im Voraus schriftlich von Bee’m International genehmigt werden. Auf der Unternehmenswebsite und der kopierten Website gefundene Elemente dürfen zu Werbezwecken heruntergeladen werden. Allerdings kann ein Händler zu Werbezwecken kostenlose Produkte verschenken. ⦁ Marken und Urheberrechte ⦁ Eigentum. Der Name Bee'm International und die Namen aller Produkte, Dienstleistungen und Programme des Unternehmens sind Marken des Unternehmens und Eigentum des Unternehmens. Das Unternehmen lizenziert außerdem Rechte an den Namen und Inhalten bestimmter Produkte des Unternehmens (Marken Dritter). Das Unternehmen investiert erhebliche Ressourcen in die Durchsetzung, Aufrechterhaltung und den Schutz seiner Marken und Urheberrechte. ⦁ Zulässige Verwendung . Vertriebspartner dürfen Marken und Marken Dritter nur mit schriftlicher Genehmigung verwenden. Ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf ein Vertriebspartner die Namen oder Warenzeichen, Namen, Logos, E-Mail-Adressen, Handelsaufmachungen oder Handelsnamen des Unternehmens oder die vom Unternehmen verwendeten Unterscheidungsmerkmale und Marken Dritter nicht verwenden, um für das Bee'm International-Geschäft des Vertriebspartners zu werben. Wenn das Unternehmen eine der Marken oder Handelsnamen ändert oder einstellt, erklärt sich der Vertriebshändler ebenfalls damit einverstanden, die Marke oder den Handelsnamen zu ändern oder einzustellen, sofern das Unternehmen eine schriftliche Zustimmung erteilt. Um die Rechte des Unternehmens zu schützen, darf ein Vertriebshändler durch die Anmeldung eines Patents, einer Marke oder einer Domain keine Rechte oder Eigentumsanteile an den Namen, Marken, Logos oder Handelsnamen von Bee'm International oder Bee'm International-Produkten erwerben Name oder Urheberrecht oder keine Vorteile erhalten. Die rechtswidrige Verwendung einer Marke, die nicht Eigentum von Bee'm International ist oder von Bee'm International nicht lizenziert ist, ist strengstens untersagt. Wenn ein Vertriebshändler berechtigt ist, Werbegeschenke zu entwickeln und zu verkaufen, darf er/sie die Marken von Bee’m International verwenden, wenn er/sie dies schriftlich genehmigt; Bei diesem Werbegeschenk können Artikel jedoch nicht zu einem höheren Preis als dem Selbstkostenpreis verkauft werden. ⦁ Nicht autorisierte Registrierungen. Vertriebspartner dürfen die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte, Produktnamen des Unternehmens oder den Namen Bee'm International oder eine Ableitung davon nicht verwenden oder versuchen, ihn bei einer öffentlichen oder privaten Organisation (einschließlich eines Registrierungsdienstes für Internet-Domainnamen) zu registrieren. ⦁ Nutzungsrechte. Der Vertriebshändler erkennt an, dass jede vom Unternehmen erhaltene Lizenz zur Nutzung der Marken und urheberrechtlich geschützten Materialien von Bee’m International nicht exklusiv ist. Der Vertriebspartner erkennt an, dass der gesamte mit den Marken und urheberrechtlich geschützten Materialien verbundene Geschäftswert (einschließlich des Geschäftswerts, der sich aus der Nutzung des Vertriebspartners ergibt) direkt und ausschließlich Bee'm International zusteht und dass bei Ablauf oder Kündigung der Vertriebspartnervereinbarung die Marken oder ausdrücklich anerkannt werden, dass kein Geldanspruch besteht Der Betrag ist dem Goodwill zuzurechnen, der mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien durch den Vertriebspartner verbunden ist. ⦁ Schäden. Es ist Vertriebspartnern untersagt, die Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte oder anderen geistigen Eigentumsrechte von Bee'm International zu missbrauchen, es sei denn, dies ist in diesen Richtlinien und Verfahren ausdrücklich erlaubt oder Bee'm International hat dies anderweitig schriftlich genehmigt Bee'm International haftet für alle Schäden, die aus der Nutzung entstehen. ⦁ Urheberrechte. Sämtliche Literatur, Tonaufnahmen, Videoaufzeichnungen, Internet-Website-Materialien und Programme des Unternehmens unterliegen dem Urheberrecht des Unternehmens und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Unternehmens kopiert werden. ⦁ Andere Verwendungszwecke und Werbemittel ⦁ Bestimmung des Status eines unabhängigen Auftragnehmers. Wenn ein Handelsname oder eine Marke von Bee'm International in einer Werbung verwendet wird, wird der Vertriebshändler eindeutig als unabhängiger Vertriebshändler des Unternehmens identifiziert. ⦁ „Kostenlose“ Telefonnummernlisten. Bee'm International-Händlern ist es nicht gestattet, „gebührenfreie“ Telefonnummern unter dem Handelsnamen Bee'm International aufzuführen. ⦁ Gedruckte Schecks Bee'm International-Händlern ist es nicht gestattet, den Handelsnamen Bee'm International oder eine seiner Marken auf ihren geschäftlichen oder privaten Girokonten zu verwenden. ⦁ Gedruckte Visitenkarten oder Briefköpfe. Unabhängigen Vertriebspartnern von Bee'm International ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Bee'm International eigene Visitenkarten oder Briefköpfe unter Verwendung des Namens oder der Marke Bee'm International zu erstellen. ⦁ Internet- und Website-Werbung ⦁ Bee'm International Copy Websites. Mit Ausnahme der in diesem Artikel genannten Angelegenheiten darf nur das Website-Kopierprogramm von Bee'm International verwendet werden, um Produkte oder Angebote von Bee'm International auf den Websites zu bewerben oder zu verkaufen. Kopierwebsites müssen nahtlos mit der offiziellen Website von Bee'm International verlinkt sein, um sicherzustellen, dass der Vertriebshändler eine professionelle und von Bee'm International genehmigte Online-Präsenz unterhält. ⦁ Die Website nicht ohne Erlaubnis nutzen. Kein Händler darf (außer wie hierin beschrieben) eine Website autorisieren, als Eigentümer oder Benutzer einer Website auftreten oder Bee'm International nutzen, um (direkt oder indirekt) Produkte, Angebote oder Dienstleistungen von Bee'm International auf einer Website zu bewerben Verwenden Sie keine Namen, Logos oder Produktbeschreibungen von International. Online-Einzelhandelsplattformen von Drittanbietern (Amazon, Alibaba.com, Allegro usw.) und Auktionsseiten i (eBay) und Social-Media-Seiten (z. B. Facebook Marketplace, Wish usw.) sind keine autorisierten Vertriebskanäle und werden nicht für den Verkauf von Bee’m International-Produkten verwendet. ⦁ Bildungswebsite. Ein Vertriebspartner muss den Emerald-Administrator-Rang erreichen, um sich für den Betrieb einer Bildungswebsite zu bewerben, zu der auch eine Website gehört, die einen Service zur Lead-Generierung anbietet. Vor dem Start der Bildungswebsite muss ein Vertriebspartner eine Website-Vereinbarung abschließen. Das Lizenz- und Verfahrensformular für die Schulungswebsite muss bei Bee'm International angefordert werden. ⦁ Websites. Im Internet verkaufte Produkte (entweder auf einer hier beschriebenen Einzelhandelsseite oder auf einer anderen von Bee'm International genehmigten Website) werden gemäß den Bedingungen dieser Richtlinie und Verfahren verkauft und beworben. Für den Betrieb einer Website muss ein Vertriebshändler eine Website-Vereinbarung abschließen und die Genehmigung der Compliance-Abteilung des Unternehmens einholen. Das Lizenz- und Verfahrensformular für die Website des Vertriebspartners muss bei Bee’m International angefordert werden. Diese Genehmigung muss eingeholt werden, bevor die Website gestartet oder erneuert wird. Dies ist keine Bildungswebsite. Es ist verboten, auf solchen Websites Produkte über einen speziellen Warenkorb zu verkaufen. ⦁ Soziale Medien. Vertriebspartner können Social-Networking-Sites und Blogs nutzen, um (1) vorläufige Informationen über Bee'm International oder die Beziehung des Vertriebspartners zum Unternehmen zu übermitteln, (2) Benutzer auf eine Website des Unternehmens oder eine Website eines zugelassenen Vertriebspartners zu leiten und (3) offizielle Unternehmensmaterialien zu veröffentlichen zur Veröffentlichung autorisiert. und andere soziale Medien und Anwendungen wie von Benutzern erstellte Inhalte, Foren, Message Boards, Blogs, Wikis und Podcasts sowie andere Websites (zusammen „Social Media“), die Inhalte enthalten, die auf Benutzerbeteiligung basieren. Wenn Bee'm International der Ansicht ist, dass gemäß dieser Unterklausel veröffentlichte Inhalte aus irgendeinem Grund unangemessen sind, muss der Vertriebshändler die betreffenden Inhalte spätestens innerhalb von 24 Stunden entfernen. Vertriebspartnern ist es nicht gestattet, Social-Media-Plattformen zu nutzen, um Bee’m International-Produkte direkt zu verkaufen. (Zum Beispiel Facebook Marketplace, Wish usw.). ⦁ Zusätzliche Anforderungen. Wenn das Unternehmen einem Vertriebshändler vorab die schriftliche Zustimmung erteilt, eine Website zu nutzen oder anderweitig über das Internet zu werben, um Produkte oder eine Gelegenheit in irgendeiner Weise zu bewerben, müssen Vertriebshändler zusätzlich zu den in der schriftlichen Zustimmung festgelegten Regeln Folgendes einhalten: ⦁ Vertriebshändler dürfen Umfragen, Befragungen oder informelle Mitteilungen durchführen, keine Angebote oder Aufforderungen zum Hauptzweck des Verkaufs von Produkten oder Dienstleistungen oder des Sponsorings von Vertriebshändlern abgeben; ⦁ Unabhängig davon, ob Vertriebshändler personenbezogene Daten einzelner Kunden sammeln oder nicht, erklären Vertriebshändler dem Verbraucher an prominenter Stelle auf der Website, wie Verbraucherinformationen verwendet werden, und halten sich außerdem an alle Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten. ⦁ Händler werden die online gesammelten personenbezogenen Daten niemals nutzen oder weitergeben, es sei denn, die Nutzung erfolgt im Einklang mit der Vereinbarung. Vertriebshändler bieten einzelnen Verbrauchern die Möglichkeit, der Weitergabe solcher Informationen zu widersprechen, und wenn ein Kunde die Nichtweitergabe seiner persönlichen Daten wünscht, werden Vertriebshändler von der Weitergabe dieser Informationen absehen; ⦁ Händler bieten einzelnen Verbrauchern die Möglichkeit, die Kommunikation zwischen dem Händler und dem Verbraucher zu beenden, und wenn ein Verbraucher verlangt, dass ein Händler die Kommunikation beendet, wird der Händler die Kommunikation auf diese Anfrage hin sofort einstellen; ⦁ Vertriebshändler müssen alle Gesetze und Vorschriften zur elektronischen Kommunikation einhalten; ⦁ Distributoren dürfen Inhalte nicht über Verteilerlisten oder an Personen verbreiten, die nicht ausdrücklich ihre Erlaubnis zur Einbeziehung in einen solchen Prozess erteilt haben; Das Versenden oder Verbreiten von Kettenbriefen oder Junk-Mails ist nicht gestattet; ⦁ Distributoren, die rechtswidriges, beleidigendes, beleidigendes, verleumderisches, beleidigendes, bedrohliches, schädliches, vulgäres, obszönes oder anderweitig anstößiges Material enthalten oder das zu einer zivilrechtlichen Haftung führen oder auf andere Weise gegen geltende lokale, staatliche, nationale oder internationale Inhalte verstoßen können, vertreiben Inhalte, die gegen diese Gesetze verstoßen jeglichem Gesetz oder jeder Verordnung; und ⦁ Vertriebspartner dürfen weder direkt noch indirekt massenhaft unerwünschte E-Mails an Personen senden, mit denen sie keine früheren oder bestehenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen haben. ⦁ Internet-Domänennamen. Ein Vertriebshändler darf die Marken, Handelsnamen oder Produktnamen von Bee'm International oder Ableitungen oder Abkürzungen davon nicht als Domainnamen, Social-Media-Kontonamen oder E-Mail-Adressen verwenden oder registrieren. ⦁ Werbung per E-Mail oder Newsgroup. Senden oder Versuch, unerwünschte und nicht genehmigte E-Mail-Beiträge per E-Mail zu versenden Vertriebspartner, die die Dienste nutzen, tragen die alleinige Verantwortung für alle produkt- und marketingprogrammbezogenen Informationen, die nicht ausdrücklich in den direkt von Bee'm International bereitgestellten Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien enthalten sind. „Massen-E-Mails“ und die Kommunikation per Telefon oder Fax sind ohne vorherige Genehmigung gemäß verschiedenen Gesetzen strengstens untersagt. Vertriebspartner werden andere nicht verunglimpfen, beschimpfen, belästigen, stalken oder bedrohen oder auf andere Weise die gesetzlichen Rechte anderer verletzen (z. B. das Recht auf Privatsphäre und Öffentlichkeit). Vertriebspartner werden keine unangemessenen, profanen, verleumderischen, verletzenden, obszönen, vulgären oder rechtswidrigen Themen, Namen, Materialien oder Informationen in gedruckter Form oder über das Internet veröffentlichen, hochladen, verteilen oder übertragen. Vertriebspartner werden keine Werbung für Waren oder Dienstleistungen machen oder diese zum Verkauf anbieten oder Umfragen, Wettbewerbe, Schneeballsysteme oder Kettenbriefe zu kommerziellen Zwecken oder Verhaltensweisen versenden. Benutzer der Bee'm International-Website nehmen nicht an Aktivitäten teil, die die Nutzung und den Genuss der Website durch andere Benutzer einschränken würden. Gemäß Abschnitt 5.4 werden die Marken von Bee’m International nicht von Händlern in E-Mail-Adressen verwendet ⦁ Registrierungsverfahren. Vertriebspartner werden keine Audioaufnahmen oder Videomaterialien produzieren oder reproduzieren, die die Geschäftsmöglichkeiten oder Produkte von Bee'm International im Detail beschreiben. Vertriebspartner werden keine Audioaufzeichnungen von Meetings, Veranstaltungen oder Konferenzen von Bee’m International anfertigen und diese Aufzeichnungen nicht online in Social-Media-Foren teilen. ⦁ Ans Telefon gehen. Vertriebspartner dürfen Telefonanrufe nicht beantworten oder solche Aufzeichnungen erstellen, indem sie „Bee’m International“ sagen oder auf andere Weise, die den Anrufer glauben lassen könnte, dass er oder sie den Hauptsitz von Bee’m International erreicht hat. ⦁ Voicemail-Systeme. Bee'm International verfügt über ein Voicemail-System zur Nutzung durch Vertriebshändler. Dieses System ist ein Tool zur Verbesserung der Kommunikation mit Netzwerken niedrigerer Ebenen. Unter keinen Umständen darf ein Vertriebspartner das Voicemail-System von Bee'm International nutzen, um den Verkauf anderer Dienstleistungen oder Produkte zu fördern oder um für Programme oder Möglichkeiten zu werben, die nicht von Bee'm International stammen. ⦁ Zulässige Vertriebskanäle; Einzelhandelsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen ⦁ Dienstleistungsunternehmen Nach Genehmigung durch die Compliance-Abteilung von Bee'm International kann ein Vertriebshändler Produkte über die in der Vereinbarung angegebenen Handelskanäle anbieten, einschließlich Fitnessstudios, Friseure, Büros und ähnliche Unternehmen, mit Ausnahme von Ketten mit drei oder mehr Unternehmen . Dienstleistungsunternehmen sind in diesen Kanälen enthalten. Außerhalb des Geschäfts wird es kein Werbeschild geben. Die im Innenraum zu verwendenden Markierungen müssen einen Hinweis darauf enthalten, dass die Produkte von einem unabhängigen Bee'm International-Händler angeboten werden. Die in Anhang B aufgeführten Rückgabebedingungen gelten für alle Verkäufe und jeder Verkauf wird mit der im virtuellen Büro verfügbaren Verkaufsquittung abgeschlossen. Produkte können in solchen Betrieben nicht umverpackt und Produkte nicht aus offenen Behältern serviert werden. ⦁ Gesperrte Kanäle. Zu den verbotenen Handelskanälen zählen Einzelhandelsgeschäfte. Ein Einzelhandelsgeschäft ist ein fester Standort, den das Hauptunternehmen zum Verkauf von Produkten an die Öffentlichkeit nutzt. ⦁ Empfehlungen Es bestehen keine Ansprüche auf Empfehlungen Dritter, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Literatur und den Mitteilungen von Bee’m International angegeben. Allerdings darf ein Händler vor und nach der Verwendung der Produkte Fotos von sich selbst, seiner Familie oder Dritten verwenden, sofern er die Erlaubnis einholt. Die Umgebung, in der Produktfotos „vorher“ und „nachher“ aufgenommen werden, sollte möglichst ähnlich sein. Mit anderen Worten: Licht, Blickwinkel, Gesichtsausdruck, Make-up, Kleidung usw. sollten möglichst ähnlich sein. Darüber hinaus muss der Verleiher das Datum jedes Fotos und die Anzahl der Tage zwischen den beiden Fotos angeben. Fotos können nicht geändert oder gefiltert werden. Der Vertriebspartner muss neben diesen Fotos eine Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass er/sie ein unabhängiger Bee'm International-Vertriebspartner ist. ⦁ Messen ⦁ Vertriebshändler dürfen Bee’m International-Produkte auf anerkannten Fachmessen, Veranstaltungen, Märkten und anderen öffentlichen Foren bewerben, ausstellen und verkaufen. Bevor Vertriebspartner Flächen bereitstellen oder Geld bei Veranstaltern hinterlegen, müssen sie zunächst die Genehmigung von Bee’m International einholen, um sicherzustellen, dass keine anderen Vertriebspartner die Teilnahme an der Veranstaltung genehmigt haben. ⦁ Es wird eine Genehmigung für drei separate Stände erteilt, die von Händlern betrieben werden. Bestellanträge werden zur Genehmigung angenommen. Die Genehmigung wird nur für bestimmte Veranstaltungen und Daten erteilt, es sei denn, die Veranstaltung ist regelmäßig in laufenden Märkten; in diesem Fall wird die „laufende“ Genehmigung zurückgezogen oder annulliert. Um an zukünftigen Veranstaltungen teilzunehmen Jeder Antrag muss erneut zur Genehmigung eingereicht werden. Die vorherige Teilnahme an einer Veranstaltung garantiert keine Bestätigung der zukünftigen Teilnahme des Vertriebspartners an einer Veranstaltung. ⦁ Der Vertriebspartner muss bei Veranstaltungen genehmigte Beschilderungen, Literatur, Werbematerialien und Werbung verwenden. Der Vertriebspartner muss eindeutig angeben, dass er ein unabhängiger Vertriebspartner von Bee’m International ist. Vertriebspartner sind verpflichtet, bei Veranstaltungen eigene Stände von Bee’m International zu betreiben, was bedeutet, dass am Stand keine anderen Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden dürfen. ⦁ Bee’m International bietet keinen Haftpflicht- oder sonstigen Versicherungsschutz, der manchmal für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen erforderlich ist. Diese Deckung liegt, sofern erforderlich, in der Verantwortung des Händlers. Bee'm International verfügt über eine Produkthaftpflichtversicherung und diese liegt nicht in der Verantwortung der Vertriebshändler. ⦁ Produktwartung und Qualitätskontrollen ⦁ Der Händler muss die Produkte in der Originalverpackung verkaufen. Eine Umetikettierung, Umverpackung (einschließlich Trennung oder Neuverpackung zusammen verpackter Produkte) und andere Änderungen sind nicht gestattet. Das Manipulieren, Manipulieren oder anderweitige Ändern von Seriennummern, UPC-Codes, QR-Codes, Chargencodes oder Chargencodes oder anderen identifizierenden Informationen über Produkte oder deren Verpackung ist verboten. Zusätzlich zu den Einschränkungen in 3.7.1 ist es dem Vertriebshändler nicht gestattet, Produkte, die nicht von Bee'm International stammen, in einer Weise zu bewerben, zu vermarkten, auszustellen oder zur Schau zu stellen, die den Eindruck erweckt, dass Produkte, die nicht von Bee'm International stammen, von hergestellt oder unterstützt werden. oder mit Bee'm International verbunden sind.5.10.2 Produktlagerung und -transport. Der Vertriebspartner muss bei der Lagerung und Verwendung der Produkte sorgfältig vorgehen und die Produkte an einem kühlen, trockenen Ort, fern von direkter Sonneneinstrahlung, übermäßiger Hitze und Feuchtigkeit sowie in Übereinstimmung mit allen zusätzlichen von Bee'm International festgelegten Lagerungsrichtlinien lagern von Zeit zu Zeit. ⦁ Produktaudit. Unmittelbar nach Erhalt der Produkte prüft der Händler die Produkte auf Schäden, Mängel oder andere Nichtkonformitäten (zusammen „Mängel“). Der Händler überprüft regelmäßig seinen Lagerbestand auf Produkte, die abgelaufen sind oder kurz vor dem Ablauf stehen, und entfernt diese Produkte aus seinem Lagerbestand. Der Händler verkauft keine abgelaufenen Produkte. Wenn ein Mangel festgestellt wird, darf der Händler das Produkt nicht zum Verkauf anbieten und muss den Mangel unverzüglich Bee'm International, dem Helpdesk über das virtuelle Büro oder telefonisch beim Kundendienst melden. ⦁ Rückruf und Kundensicherheit. Um die Sicherheit und das Wohlergehen seiner Endbenutzer zu gewährleisten, wird der Vertriebshändler mit Bee'm International bei Produktrückrufen oder anderen Bemühungen zur Verbrauchersicherheit und Informationsverbreitung zusammenarbeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kontaktaufnahme mit den Einzelhandelskunden des Vertriebshändlers. ⦁ Media Interviews-Vertriebspartner dürfen ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Bee'm International Radio-, Fernseh-, Zeitungs-, Boulevard-, Internet- oder Zeitschrifteninterviews oder öffentliche Auftritte geben, um für Bee'm International und seine Produkte oder das Geschäft von Bee'm International zu werben Es ist verboten, öffentliche Reden zu halten oder Erklärungen jeglicher Art gegenüber den öffentlichen Medien abzugeben. Alle Medienanfragen sollten an die Zentrale von Bee’m International unter [email protected] gerichtet werden. ABSCHNITT 6 – PROVISIONEN, BONI UND ANDERE VERGÜTUNGSMITTEL ⦁ Teilnahmeberechtigung und Zahlung ⦁ Gewinne. Wenn ein Vertriebspartner nicht gegen die Vereinbarung verstößt und die Anforderungen erfüllt, hat er/sie Anspruch auf Provisionen und Erträge gemäß der zuletzt veröffentlichten Vergütungstabelle. Provisionen und Boni werden NUR für den Verkauf von Bee’m International-Produkten gezahlt. Für den Kauf von Verkaufsmaterialien, verkaufsunterstützenden Materialien oder die Anwerbung von Vertriebspartnern werden keine Prämien gezahlt. ⦁ Keine Verdienstgarantie. Keinem Vertriebshändler wird ein bestimmtes Einkommen, ein bestimmter Gewinn oder ein bestimmter Erfolg garantiert. Gewinn und Erfolg hängen unbedingt vom erfolgreichen Einzelhandelsverkauf, der Nutzung und dem Verbrauch der Produkte sowie den Aktivitäten anderer nachgelagerter Vertriebshändler ab. ⦁ Zahlung. Bee’m International zahlt Provisionen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf eines Provisionszeitraums. Boni aus Werbeaktionen werden innerhalb des in den Aktionsbedingungen angegebenen Zeitraums ausgezahlt. Bei Firmenkonten leistet Bee’m International Zahlungen an das am Konto beteiligte Unternehmen, andernfalls zahlt Bee’m International Gebühren an den Hauptkontoinhaber. Unbeschadet des Kündigungsrechts des Unternehmens kann Bee'm International die Zahlung aussetzen oder stornieren, wenn ein Vertriebspartner gegen eine Bestimmung oder Bedingung der Vereinbarung verstößt. Darüber hinaus kann Bee'm International bei etwaigen Schulden das Konto des Vertriebspartners belasten oder Provisionszahlungen zurückhalten. ⦁ Anpassungen der Provisionen. Wenn ein Produkt an Bee’m International mit der Bitte um Rückerstattung zurückgegeben wird, werden den Händlern Provisionen und Boni für die zurückgegebenen Produkte in Rechnung gestellt, die Provisionen oder Boni für den Verkauf der zurückgegebenen Produkte erhalten. wird von jeder weiteren Zahlung ab dem Provisionsmonat abgezogen, in dem die Rückerstattung erfolgt, und danach bis zur Rückerstattung des gesamten Betrags. ⦁ Fehler oder Fragen. Wenn ein Vertriebspartner Fragen zu Provisions- und Bonusberechnungen, Gebühren oder Verrechnungen stellen möchte oder feststellt, dass in diesen Angelegenheiten ein Fehler gemacht wurde, muss der Vertriebspartner das Unternehmen innerhalb von sechzig (60) Tagen ab dem Datum des betreffenden Vorfalls schriftlich benachrichtigen angebliches Problem. Bee'm International übernimmt keine Haftung für Fehler, Auslassungen oder Probleme, die nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen gemeldet werden. ⦁ Mindestbetrag der Provisionszahlung. Provisionen werden nur ausgezahlt, wenn der Gesamtbetrag im Provisionszeitraum 10 $ oder mehr beträgt. ⦁ Transaktionsgebühren. Es wird eine Gebühr festgelegt, die Bee'm International dem Vertriebspartner anbieten wird (siehe Anhang A.16). Darüber hinaus kann Bee'm International eine Bearbeitungsgebühr für vom Vertriebspartner angeforderte Sonderleistungen erheben (z. B. Sonderberichte – Bee'm International kann eine Stundengebühr oder eine Pauschalgebühr basierend auf mindestens einer Stunde erheben).15 ⦁ Einziehung von Provisionen. Vertriebspartner müssen in regelmäßigen Abständen Provisionen einsammeln, die in ihre virtuellen Geldbörsen eingezahlt werden. Wenn der Vertriebshändler mindestens (6) Monate lang inaktiv ist (d. h. keine Verkäufe oder Sponsoring 15 Siehe Anhang A.17), zieht das Unternehmen die auf dem Wallet-Konto des Vertriebshändlers verbleibenden Gelder als Compliance-Steuer ab. Siehe die Gebührenordnung in Anhang A. ⦁ Umwandlung von Bonusguthaben. Nach einer Inaktivität des Vertriebspartners für einen Zeitraum von 12 Monaten werden alle auf dem Wallet-Konto verbleibenden Provisionen in Bonusguthaben umgewandelt. Bonusguthaben können zum Kauf von Produkten innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Umstellung verwendet werden. Wenn sie jedoch nicht innerhalb dieses Zeitraums von sechs Monaten verwendet werden oder wenn die Vereinbarung ausläuft oder aus irgendeinem Grund gekündigt wird, verfallen die Bonusguthaben und sind ungültig. ⦁ Sofern in den Aktionsregeln nicht anders angegeben, gilt diese Regel für alle Werbeaktionen und Bonusguthaben, die für aufgegebene Bestellungen verwendet werden. ⦁ Der Vertriebspartner muss die Regeln jeder Aktion sorgfältig lesen, um zu erfahren, wie sich Bonusguthaben auf den Pv auswirken. Andernfalls haftet der Händler für eventuell entstehende Schäden. ⦁ Bonusguthaben können nicht für Produktbestellungen verwendet werden. ⦁ Für zurückgegebene und genehmigte Produkte werden nur die genauen PVs bezahlt, die auf die Bestellung angewendet wurden. ⦁ Provisions-/Bonuskaufverbot Es ist absolut und absolut verboten, Produkte von der niedrigeren Ebene des Vertriebspartners zu kaufen, um mehr Provisionen, Boni und andere Einnahmen zu verdienen oder die Ebene aufzusteigen. Zu den Bonuskäufen gehören: ⦁ Registrierung von Einzelpersonen oder Unternehmen ohne Vorankündigung und/oder Unterzeichnung einer Vertriebsvereinbarung; ⦁ Betrügerische Registrierung einer Person oder eines Unternehmens als Händler oder Kunde; ⦁ Personen oder Unternehmen, die tatsächlich nicht existieren, als Vertriebspartner oder Kunden registrieren oder dies versuchen („fiktive Vertriebspartner oder Kunden“); ⦁ Kauf von Produkten im Namen eines anderen Händlers oder Kunden; ⦁ Kauf übermäßiger Mengen an Waren oder Dienstleistungen, deren Nutzung oder Weiterverkauf in einem Monat unangemessen ist, und/oder ⦁ Verwendung anderer Mechanismen oder Kunstgriffe, um sich für Stufenaufstiege, Anreize, Belohnungen oder Boni zu qualifizieren, und zwar über Methoden, die nicht aus tatsächlichen Produktkäufen resultieren durch Endbenutzer. KAPITEL 7 – PRODUKTBESTELLUNG UND VERSAND ⦁ Eine Bestellung aufgeben ⦁ Ermäßigte Einkäufe. Vertriebspartner haben das Recht, Produkte von Bee'm International mit einem bestimmten Rabatt auf den Einzelhandelspreis zu erwerben. Alle Preise für Produkte und Literatur von Bee’m International können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. ⦁ Direktkäufe. Ein Bee'm International-Händler muss Produkte direkt von Bee'm International kaufen. Wenn ein Vertriebspartner ein Produkt von seinem Sponsor oder aus dem persönlichen Bestand des Vertriebspartners der ersten Stufe kauft, werden die mit dem Kauf verbundenen Provisionen dem Sponsor oder Vertriebspartner der höheren Stufe zugeschrieben, der das Produkt gekauft hat. ⦁ Kauflimits. Die Chance von Bee’m International basiert auf dem Verkauf von Produkten an Endverbraucher. Die Hauptchance eines Vertriebshändlers besteht darin, Kunden zu gewinnen und zu binden. Das Unternehmen ermöglicht auch den Kauf von Produkten für den persönlichen Verbrauch und den geschäftlichen Gebrauch. Ein Vertriebspartner verpflichtet sich, nicht mehr Produkte zu kaufen, als er in einem angemessenen Zeitraum an Kunden verkaufen oder wie hier zulässig persönlich nutzen kann. ⦁ Siebzig-Prozent-Regel. Vertriebshändler sind nicht verpflichtet, Produktbestände zu kaufen oder zu unterhalten. In Bezug auf von Vertriebspartnern gekaufte Produkte muss der Vertriebspartner mindestens siebzig Prozent (70 %) der in jeder Bestellung beim Unternehmen enthaltenen Produkte persönlich verkaufen, verbrauchen oder zu Geschäftsentwicklungszwecken verwenden, bevor er eine weitere Bestellung aufgibt. Der Vertriebshändler verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Bestimmung zu überprüfen, wenn dies vom Unternehmen oder einer Regierungsbehörde verlangt wird. ⦁ Auftragsbestand. Jedes Produkt von Bee'm International oder wenn Verkaufsmaterial für einen bestimmten Zeitraum nicht verfügbar ist, haben die Vertriebspartner von Bee'm International die Möglichkeit, die Bestellung(en) aufzugeben und zu warten, bis die Produkte verfügbar sind, oder die Bestellung ohne Entschädigung und mit voller Rückerstattung zu stornieren, bis die entsprechenden Produkte verfügbar sind zum Versand bereitgestellt. Es wird passieren. ⦁ Strumpfverbot. Der Erfolg von Bee'm International basiert auf Einzelhandelsverkäufen an den Endverbraucher. Daher sollte auf jede Form der Bevorratung verzichtet werden. Bee’m International erkennt an, dass Vertriebshändler möglicherweise bestimmte Produkte in angemessenen Mengen für ihren eigenen Gebrauch, für Lagerzwecke und zur Lieferung von Produkten an neue Vertriebshändler, die sie sponsern, kaufen möchten. ⦁ Kreditkartenkäufe ⦁ Einschränkungen. Einkäufe per Kreditkarte können nur von der Person getätigt werden, deren Name und Adresse auf der Kreditkarte angegeben sind. Jeder Händler, der die Kreditkarte einer anderen Person zur Bezahlung von Einkäufen verwendet, muss Bee'm International vor der Bestellung ein Kreditkartenautorisierungsformular mit der Bestellung vorlegen. Bee'm International betrachtet die unbefugte Kreditkartennutzung als betrügerisch und wird solche Transaktionen den zuständigen Behörden zur Klärung melden. ⦁ Rückbuchung. Unter keinen Umständen werden Händler den Betrag von Kreditkartenkäufen zurückbelasten. Es wird davon ausgegangen, dass ein Vertriebspartner, der eine solche Maßnahme ergreift, seine Vertriebspartnerschaft freiwillig aufgibt und die Vereinbarung wird gekündigt. Wenn die Kreditkarte des Vertriebspartners mit einem falschen Betrag belastet wird, muss der Vertriebspartner Bee'm International unverzüglich zur Untersuchung und möglichen Rückerstattung benachrichtigen. ⦁ Versand ⦁ Verantwortlichkeiten des Händlers. Für die Angabe (a) der Versandart und -mittel und (b) der Zieladresse ist allein der die Bestellung aufgebende Händler verantwortlich. Die verfügbaren Methoden sowie die im Voraus bezahlten Versandkosten sind auf jedem Bestellformular und auf der Website von Bee'm International angegeben. ⦁ Bee’m International akzeptiert nur vollständige Adressen für den Versand. ⦁ Bestellungen werden über beauftragte Versandunternehmen versendet, damit Bestellungen nachverfolgt und bei Bedarf rechtzeitig geändert werden können. Bee’m International übernimmt keine Verantwortung für fehlgeschlagene Lieferungen aufgrund von Einschränkungen, die sich aus der vom Händler angegebenen Adresse ergeben. ⦁ Kosten. [Vorbehalten] ⦁ Risiko des Verlusts und der Eigentumsübertragung. Das Verlustrisiko und das Eigentumsrecht an den gemäß diesem Schreiben gekauften und verkauften Produkten gehen auf den Händler über, wenn die Produkte vom Lager des Händlers abgeholt oder gemäß den Bestellbedingungen an den Händler geliefert werden. ⦁ Beschädigte Sendungen Wenn das Produkt beschädigt geliefert wird, muss der Händler die Lieferung annehmen und der Fahrer muss auf dem Lieferschein vor der Abreise die Anzahl der als beschädigt festgestellten Pakete angeben und, wenn möglich, Fotos als Beweismittel anfertigen und die beschädigten Pakete aufbewahren Wenn Sie Produkt und Paket(e) zur Inspektion durch den Spediteur einreichen, müssen Sie einen Termin mit dem Versandunternehmen vereinbaren, um die beschädigte Ware zu inspizieren und gegebenenfalls eine Entschädigung vom Spediteur zu fordern und die Kundendienstabteilung von Bee'm International zu benachrichtigen. ⦁ Unvollständige Einreichungen. Bee'm International ist ein Unternehmen, das dafür bekannt ist, Bestellungen präzise und pünktlich auszuführen. Sollte jedoch in seltenen Fällen ein Fehler auftreten, wird das Problem umgehend behoben, um weitere Verzögerungen für den Käufer zu vermeiden. Händler müssen etwaige Schäden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Lieferung melden. Sobald die Benachrichtigung erfolgt und bestätigt ist, versendet Bee'm International die fehlenden Artikel an die Adresse in der ursprünglichen Bestellung. ⦁ Unzustellbare Bestellungen. ⦁ Wenn der Empfänger einer von Bee'm International versandten Bestellung die Lieferung ablehnt und die versendete Bestellung an Bee'm International zurückgesendet wird, wird der Status des Händlers, der die Bestellung aufgegeben hat, bis zu einer Entscheidung über die Ablehnung auf „suspendiert“ gesetzt der Lieferung erfolgt. Die Kosten für die Rücksendung werden vom Konto des Händlers abgezogen. Wenn der Händler keine ausreichenden Lieferanweisungen erteilt, gilt die Bestellung als aufgegeben und es gilt Artikel 7.4.9. ⦁ Wenn ein Paket aufgrund eines Fehlers des Händlers zurückgesendet wird oder das Paket nicht rechtzeitig eintrifft und zurückgesendet wird, erstattet Bee'm International dem Händler die Versandkosten. ⦁ „No Holding“-Regel für Einsendungen. Bee’m International wird den Versand verarbeiteter Produkte nicht „aufhalten“ oder verzögern. Alle Bestellungen müssen zum Versand freigegeben und nach Zahlungseingang freigegeben werden. ⦁ Regel, Waren nicht per Kommission zu versenden. Um das Geschäft von Bee'm International und die Integrität von Bee'm International zu schützen, können Bee'm International-Produkte nicht per Sendung an einen Bee'm International-Händler oder eine andere Partei geliefert werden. Nur autorisierte Bee’m International-Händler dürfen Bee’m International-Produkte verkaufen. ⦁ Verlassene Produkte. Der Händler muss die Produkte innerhalb eines (1) Monats ab Bestelldatum erhalten. Bei Nichtlieferung wird eine monatliche Lagergebühr in Höhe von 10 % der Gesamtbestellmenge erhoben. Wenn diese Gebühr für 10 Monate erhoben wird, wird die Bestellung storniert und das Unternehmen berechnet den gesamten Bestellbetrag (einschließlich Steuern und Versandkosten, falls zutreffend). Die betreffenden Produkte werden nicht an den Händler geliefert. Wenn die Produkte vor der Stornierung der Bestellung eingehen, wird keine Gebühr erhoben und die Produkte werden geliefert. ⦁ NFR-Bestellungen. ⦁ Die Versandkosten von Bee'm International für internationale Non-Resale (NFR)-Bestellungen umfassen die Lieferung an die Adresse des Käufers und andere Gebühren, die im Zielland anfallen können, wie (ohne Einschränkung) Bearbeitung, Dokumentation, Quarantänegebühren, Zölle, Steuern , Lagerkosten usw. Nicht abgedeckt. Diese Gebühren sind im Einzelfall vom bestellenden Vertriebspartner zu entrichten. ⦁ Sendungen aus dem Ausland sind vom Zoll befreit. Mit anderen Worten: Bee'm International erhebt keine Steuern und Abgaben. Abhängig vom Land, in dem die Bestellung aufgegeben wird, können diese Steuern und Zölle von den Regierungsbehörden des Landes des bestellenden Händlers erhoben werden, sobald die Sendung auf den Markt gelangt. Diese Gebühren werden vor Ort festgelegt und Bee'm International hat keinen Einfluss oder finanzielles Interesse daran. Sofern ein Land keine besondere Vereinbarung getroffen und/oder einen Schwellenwert für Duty-Free-Produkte festgelegt hat, müssen Steuern auf Duty-Free-Produkte grundsätzlich vor der Lieferung der Produkte und in der Landeswährung gezahlt werden. ⦁ Händler müssen die NFR-Anordnungen und -Einschränkungen bezüglich ihrer Produkte einhalten. Produkte, die in einem beliebigen Land verkauft werden sollen, müssen direkt von einem autorisierten Büro oder Lager von Bee'm International bezogen werden und für das jeweilige Land gekennzeichnet sein. Der Weiterverkauf von NFR-Produkten, das Aufstellen rechtswidriger und nicht genehmigter gesundheitsbezogener Angaben zu Produkten sowie die Bereitstellung irreführender Informationen über Produkte und Angaben, die sich aus NFR-Bestellungen oder -Produkten ergeben, ist strengstens untersagt und wird als grober Verstoß gegen die Vertriebspflicht angesehen und mit schweren Strafen geahndet im Ermessen des Unternehmens. ⦁ Rücksendungen von Bestellungen ⦁ Rückgaberichtlinien. Richtlinien zur Rückgabe von Produkten und Vertriebsunterstützungsmaterialien finden Sie unter. Anhang B. ⦁ Provisionsanpassungen. Bee’m International wird eine Rückerstattung beantragen oder alle Provisionen zurücknehmen, die für Produkte gezahlt wurden, die zur Rückerstattung zurückgegeben wurden. Für Vertriebshändler der oberen Ebene wird das aufgrund von Produktrückgaben abgezogene Volumen neu berechnet und es werden Anpassungen hinsichtlich Provision, Einnahmen und Ebene vorgenommen. ABSCHNITT 8 – STREITIGKEITEN; VERLETZUNGEN, VERTRAGSBRUCH; KÜNDIGUNG, EINWAND ⦁ Streitigkeiten zwischen Vertriebspartnern Wenn ein Vertriebspartner ein Problem hat oder sich über eine Praxis oder ein Verhalten im Zusammenhang mit seiner Vertriebspartnerschaft beschwert, muss der Vertriebspartner versuchen, das Problem gemeinsam mit dem anderen Vertriebspartner zu lösen. Wenn sich das Problem auf die Auslegung oder Verletzung der Vereinbarung durch den anderen Vertriebspartner bezieht, muss der Vertriebspartner, der die Beschwerde einreicht oder das Problem hat, die Compliance-Abteilung von Bee'm International schriftlich per E-Mail oder Einschreiben benachrichtigen. Dem Bericht sollten Informationen wie das Datum des Vorfalls, die Häufigkeit des Vorfalls, die beteiligten Personen, Zeugen und andere Belege beigefügt werden. Solche Mitteilungen müssen die Unterschrift und die Benutzer-ID des Händlers enthalten. Anonyme Beschwerden werden akzeptiert, Bee'm International kann jedoch ohne verlässliche Beweise keine Korrekturmaßnahmen ergreifen. Die telefonische Übermittlung solcher Informationen ist nicht gestattet, da sowohl die beschwerdeführende(n) Partei(en) als auch die Person(en), die mutmaßlich gegen die Richtlinie verstoßen hat(en), eine schriftliche Dokumentation vorlegen müssen. Bee'm International kann die leitenden Führungskräfte eines Vertriebshändlers über ergriffene oder mögliche Maßnahmen gemäß den Bestimmungen dieser Klausel 8 informieren. ⦁ Abhilfemaßnahmen bei Vertragsverstößen Es gehört zur Praxis von Bee'm International, bei Bedarf zu versuchen, Verstöße durch Aufklärungsmaßnahmen zu beheben. Aufgrund der Art des Verstoßes oder Verstoßes können verschärfte Disziplinarmaßnahmen gerechtfertigt sein. Die von Bee'm International gewählten Lösungen liegen im alleinigen Ermessen. Alle Vergütungen sind kumulativ und nicht spezifisch für andere Lösungen. ⦁ Bildung. Es ist die Praxis von Bee'm International, Vertriebshändler zu informieren, die möglicherweise gegen eine der Richtlinien der Vereinbarung verstoßen. Diese Schulung erfolgt in der Regel durch ein Schulungsschreiben. Wenn ein Vertriebspartner gegen eine der in der Vereinbarung festgelegten Richtlinien verstößt, kann Bee'm International unter geeigneten Umständen den Vertriebspartner benachrichtigen, um ihm Informationen und Schulungen zu den Richtlinien von Bee'm International anzubieten. Wenn Aufklärungsbemühungen ignoriert werden und es zu wiederholten Verstößen kommt, kann Bee'm International gegen den Vertriebspartner vorgehen. Allerdings erfolgen alle Maßnahmen von Bee'm International auf Kosten des Unternehmens. Diese Klausel schränkt in keiner Weise das Recht von Bee'm International ein, drastischere Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Aussetzung oder Kündigung, wenn Bee'm International nach eigenem Ermessen entscheidet, dass eine solche Maßnahme zum Schutz des Unternehmens angemessen und notwendig ist. ⦁ Federung. Bee'm International kann einen Vertriebsvertrag aus berechtigten Gründen aussetzen. ⦁ Solche unfreiwilligen Sperren liegen im alleinigen Ermessen von Bee'm International. In der Regel wird eine Sperre verhängt, bis die Verstöße untersucht werden. Bee'm International benachrichtigt den Vertriebspartner per Post und/oder E-Mail an die letzte bei Bee'm International für den Vertriebspartner angegebene Adresse. Im Falle einer Suspendierung muss ein Vertriebspartner sofort aufhören, sich als Vertriebspartner von Bee’m International auszugeben. ⦁ Die Dauer und Bedingungen der Aussetzung können je nach den Umständen und der Untersuchung variieren. Eine Aussetzung kann zur Kündigung des Vertriebspartnerkontos führen oder auch nicht. ⦁ Folgen einer Aussetzung. ⦁ Während des Aussetzungszeitraums des Vertrags liegen Produktbestellungen im Ermessen des Unternehmens. ⦁ Eventuelle Provisionen, Extraboni oder fällige Boni werden von Bee’m International einbehalten, bis das Problem gelöst ist. Wenn Bee'm International davon überzeugt ist, dass kein Verstoß nachgewiesen wurde, wird die Sperre aufgehoben und alle nicht ausgezahlten Gewinne werden der Vertriebsgesellschaft gutgeschrieben. Wenn jedoch ein Verstoß nachgewiesen wird, kann Bee'm International entscheiden, den gesamten Gewinn oder einen Teil davon nicht auszuzahlen Gewinne, um den durch die Vertragsverletzung des Vertriebspartners verursachten Schaden zu kompensieren. ⦁ Während des jeweiligen Aussetzungszeitraums hat Bee'm International das Recht, dem jeweiligen Händler den Kauf von Produkten und Dienstleistungen zu untersagen. ⦁ Ein suspendierter Vertriebshändler hat nicht das Recht, sich während des betreffenden Zeitraums als Vertriebshändler vorzustellen oder für sein Unternehmen oder seine Produkte zu werben. ⦁ Bußgelder Bee'm International kann Bußgelder für Verstöße gegen die Vereinbarung verhängen, wenn die Umstände dies rechtfertigen und es im alleinigen Ermessen von Bee'm International liegt. 16 ⦁ Lautstärkeeinstellungen. In Fällen, in denen es um einen Linienwechsel und damit verbundene Verstöße geht, kann Bee’m International das Volumen gegebenenfalls auf andere Sponsoring-Linien verlagern und zuvor gezahlte Provisionen zurückerhalten. ⦁ Ranganpassungen. Wenn ein Vertriebspartner unter Verstoß gegen Abschnitt 6 im Rang aufsteigt, kann Bee’m International den Rangaufstieg widerrufen. ⦁ Kündigung ⦁ Kündigung. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vereinbarung kann die nicht säumige Partei zusätzlich zu anderen gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen die Vereinbarung gemäß den hier festgelegten Bedingungen kündigen. ⦁ Hinweis – Schwerer Verstoß. Im Falle eines groben Verstoßes seitens des Vertriebspartners kann Bee’m International den Vertrag kündigen, indem es eine schriftliche Kündigungsmitteilung an den verstoßenden Vertriebspartner sendet und dabei den/die Grund(e) für die Kündigung erläutert. Die schriftliche Benachrichtigung erfolgt per E-Mail und/oder Einschreiben an den Vertriebspartner. Sofern der Vertriebspartner nicht rechtzeitig gemäß dem unten beschriebenen Einspruchsverfahren Einspruch erhebt, wird die Kündigung gemäß den hier festgelegten Bedingungen wirksam. Zu den „groben Verstößen“ zählen unter anderem ein Amtswechsel, Wechselbeschäftigungen oder Verführung (siehe Artikel 3.9), das Versäumnis, vor und nach der Kündigung zu verführen (siehe Artikel 3.7), und Bee'm International wird geschädigt und versucht dies auch Es bezieht sich auf andere Verstöße, von denen der verletzende Händler vernünftigerweise annimmt, dass sie auftreten werden, oder dass auf der untergeordneten Ebene des verletzenden Händlers die Gefahr einer gegenseitigen Beschäftigung besteht. ⦁ Benachrichtigung – Alle anderen Verstöße. Eine Mitteilung über einen Verstoß, in der die Gründe für den Verstoß erläutert werden, wird schriftlich erstellt und dem Vertriebspartner per E-Mail und Einschreiben zugestellt. Der Vertriebshändler hat das Recht, (i) innerhalb von zehn (10) Werktagen ab dem Datum der Benachrichtigung (bei Produkt- und Gelegenheitsansprüchen jedoch innerhalb von 48 Stunden) mit Informationen zur Verteidigung, Milderung oder Milderung des Verstoßes zu antworten oder (ii) den Verstoß zu beheben Verstoß. Es wird passieren. Erfolgt keine Reaktion oder wird der Verstoß nicht behoben, kann die Vereinbarung ohne weitere Ankündigung gekündigt werden. Wenn eine Antwort erfolgt, prüft Bee’m International die Antwort und sendet als Antwort eine Bitte um Klarstellung oder eine Kündigung. ⦁ Datum des Inkrafttretens. Sofern seitens des Vertriebspartners kein fristgerechter Einspruch gemäß dem unten aufgeführten Einspruchsverfahren eingelegt wird, wird die Verstoßanzeige unter den festgelegten Bedingungen wirksam. ⦁ Folgen einer Kündigung. Nach der Kündigung muss der gekündigte Vertriebspartner unverzüglich: ⦁ alle Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen sowie alle Markierungen, Etiketten, Briefpapiere oder Werbung im Zusammenhang mit Produkten, Plänen oder Programmen von Bee'm International entfernen und deren Verwendung dauerhaft einstellen; ⦁ Hören Sie auf, sich als Vertriebspartner von Bee’m International zu präsentieren; ⦁ alle Rechte im Zusammenhang mit der Vertriebstätigkeit und ihrer Position im Vergütungsplan sowie allen daraus resultierenden zukünftigen Vergütungen. verliert Positionen und Erträge; ⦁ Ergreifen Sie alle von Bee’m International angemessenerweise verlangten Maßnahmen in Bezug auf den Schutz der Materialien sowie vertraulicher Informationen und geistigen Eigentums, und ⦁ ist es Ihnen untersagt, zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft einen neuen Vertriebsantrag und eine neue Vertriebsvereinbarung einzureichen. ⦁ Bee'm International sollte den Verkauf seiner Produkte sofort einstellen. ⦁ Aufrechnungsrecht. Bee'm International hat das Recht, alle Beträge zu verrechnen, die der Vertriebspartner Bee'm International schuldet. Wenn die Kündigungsgesetze dieser Richtlinie nicht entsprechen, gilt das geltende lokale Recht. ⦁ Einspruch. Ein Vertriebspartner, der einer Kündigung unterliegt, kann der Kündigung widersprechen, indem er einen Brief mit Angabe der Gründe für den Einspruch an die Compliance-Abteilung von Bee'm International sendet. (Hinweis: Der Einspruch darf unter keinen Umständen telefonisch übermittelt werden.) Bee’m International muss das Einspruchsschreiben innerhalb von zehn (10) Werktagen ab dem Datum der Kündigung oder innerhalb der in der Kündigung angegebenen Frist erhalten. ⦁ Wenn der Vertriebshändler rechtzeitig Einwände erhebt, wird Bee’m International nach eigenem Ermessen die Situation prüfen und dem Vertriebshändler seine Entscheidung mitteilen. Die Entscheidung von Bee'm International ist endgültig und unterliegt keiner gesonderten Prüfung. ⦁ Wenn das Einspruchsschreiben Bee’m International nicht fristgerecht zugestellt wird, wird die Kündigung rechtskräftig. ⦁ Wird der Einspruch abgelehnt, wird die Kündigung ab dem Datum der ursprünglichen Mitteilung von Bee'm International wirksam. ABSCHNITT 9 – VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN ⦁ Vereinbarung ⦁ Gesamtheit der Vereinbarung. Die Vereinbarung stellt in ihrer aktuellen Fassung und in der von Bee'm International nach Ermessen geänderten Fassung die gesamte Vereinbarung zwischen Bee'm International und dem Vertriebshändler dar. Keine Versprechungen, Zusicherungen, Angebote oder andere Mitteilungen, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung aufgeführt sind, haben keine Gültigkeit. Die per Fax übermittelte Vertragskopie gilt in jeder Hinsicht als Original. ⦁ Änderung. Bee'm International behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Vertriebsvereinbarung, die Produktpreise, die Produktverfügbarkeit und die Formulierungen nach eigenem Ermessen zu ändern. Alle Änderungen der Vertriebsvereinbarung werden auf der Website von Bee'm International veröffentlicht und treten dreißig (30) Tage später in Kraft. Es liegt in der Verantwortung des Vertriebspartners, sich über gültige und aktuelle Informationen zu informieren, und Bee'm International kann unter keinen Umständen haftbar gemacht werden, wenn der Vertriebspartner nicht über gültige und aktuelle Informationen verfügt. Sollte es einen Konflikt zwischen der geltenden Vereinbarung und einer Änderung geben, hat die Änderung Vorrang. Wenn Sie Bee'm International-Broschüren, Produktkataloge, Preislisten, Literatur, Websites, Informationen zu Faxanfragen usw. haben. Bei einer Verlängerung können Bee’m International-Händler nur die aktuellste Version verwenden. ⦁ Haftungsausschluss. Das Versäumnis von Bee'm International, die sich aus diesen Richtlinien und Verfahren ergebenden Befugnisse auszuüben oder von einem Vertriebshändler zu verlangen, dass er sich strikt an alle Verpflichtungen hält, die sich aus den in diesen Dokumenten dargelegten Bestimmungen ergeben, oder Bräuche oder Praktiken der Parteien durchzusetzen, die von diesen Richtlinien abweichen Das Versäumnis von Bee'm International, die vollständige Einhaltung dieser Richtlinien und Verfahren zu fordern, wird als Verstoß gegen die Einhaltung dieser Richtlinien und Verfahren gewertet. Dies wird nicht als Verzicht auf das entsprechende Recht interpretiert. Eine Verzichtserklärung seitens Bee'm International kann nur schriftlich durch einen autorisierten Mitarbeiter von Bee'm International erfolgen. Der Verzicht von Bee'm International auf eine bestimmte Nichterfüllung seitens eines Vertriebshändlers beeinträchtigt oder schränkt keine anderen Rechte von Bee'm International oder die Haftung eines anderen Vertriebshändlers ein; Ebenso hat die Verzögerung oder Unterlassung von Bee'm International bei der Ausübung von Rechten aus der Nichterfüllung keinen Einfluss auf die Rechte von Bee'm International in Bezug auf diese Nichterfüllung oder eine spätere Nichterfüllung. ⦁ Teilbarkeit. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung, einschließlich dieser Richtlinien und Verfahren, oder von Spezifikationen, Standards oder Betriebsverfahren, die Bee'm International möglicherweise vorgeschrieben hat, nach gültigen und verbindlichen Gesetzen oder Regeln eines anwendbaren Landes für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird International dies tun haben das Recht, die ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen, Spezifikationen, Standardarbeitsanweisungen oder Teile davon in dem Umfang zu ändern, der erforderlich ist, um sie gültig oder durchsetzbar zu machen. Der Vertriebshändler unterliegt solchen Änderungen. Die entsprechende Änderung ist in dem Land gültig, in dem sie erforderlich ist. ⦁ Übertragung und Zuordnung. Ein Vertriebshändler darf seine Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bee'm International übertragen oder abtreten. Jeder Versuch, die Vereinbarung ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Bee'm International zu übertragen oder abzutreten, kann nach alleinigem Ermessen von Bee'm International ungültig sein und zur Kündigung der Vereinbarung führen. ⦁ Bestimmungen, die nach der Kündigung wirksam werden. Einschließlich Vereinbarungen zu Schiedsverfahren, Wettbewerbsverbot, Nichtdiskriminierung, Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen. einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Bestimmungen, die über die Kündigung oder den Ablauf der Vereinbarung hinaus bestehen sollen, bleiben auch nach der Kündigung oder dem Ablauf bestehen. ⦁ Sonstige Bestimmungen ⦁ Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig, haften Bee'm International und seine verbundenen Unternehmen, Direktoren, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter und anderen Vertriebshändler für jegliche Haftung seitens Bee'm International für seine Leistung, Nichterfüllung oder etwaige Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Das Arbeitsverhältnis oder die Vertragsverletzung zwischen dem Vertriebspartner und Bee'm International haftet nicht für entgangenen Gewinn, Neben-, Sonder-, Folge- oder Strafschadenersatz, der sich aus Ansprüchen aus unerlaubter Handlung oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit verschuldensunabhängiger Haftung ergeben kann Jeder Händler stellt sich hiermit von jeglicher Haftung frei und behält sich das Recht vor, alle diesbezüglichen Rechte und Pflichten auszuüben. Darüber hinaus ist jede an den Vertriebspartner zu zahlende Vergütung ausdrücklich auf den Betrag der nicht verkauften Bee'm International-Produkte des Vertriebspartners, die der betreffende Vertriebspartner direkt von Bee'm International gekauft hat, sowie etwaige zahlbare Provisionen oder Boni beschränkt und darf diese nicht überschreiten an den Händler. ⦁ Entschädigung. Jeder Vertriebspartner stellt Bee’m International und seine Aktionäre, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Nachfolger für die (a) Aktivitäten des Vertriebspartners als Vertriebspartner schadlos; (b) Verstoß gegen die Bedingungen der Vertriebspartnervereinbarung oder dieser Richtlinien und Verfahren; und/oder (c) die sich aus der Nichteinhaltung oder Verletzung geltender Bundes-, Landes- oder lokaler Gesetze oder Vorschriften ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen oder sich anderweitig direkt oder indirekt im Zusammenhang damit ergeben um Sie von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten oder Ausgaben freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Kosten und Anwaltsgebühren sowie etwaiger Schäden, die Ihnen entstehen oder erlitten werden. ⦁ Höhere Gewalt. Bee'm International haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen, wie z. B. Streiks, Arbeitskonflikte, Feuer, Krieg, behördliche Maßnahmen oder Anordnungen oder eine Verringerung der allgemeinen Versorgung einer Partei. ⦁ Schiedsverfahren. Sehen Anlage A.17 ⦁ Handlungsbeschränkung. Wenn ein Vertriebshändler eine Klage gegen Bee'm International wegen einer Handlung oder Unterlassung einreichen möchte, die sich aus der Vereinbarung ergibt oder sich daraus ergibt, muss der Vertriebshändler dies innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum der Handlung tun, die angeblich zu dieser Klage geführt hat . Wird innerhalb dieser Frist keine Klage eingereicht, verjähren sämtliche Ansprüche gegen Bee'm International. Der Vertriebshändler verzichtet auf die Geltendmachung anderer Verjährungsfristen. KAPITEL 10 – DEFINITIONEN ⦁ Provisionen. Die Höhe des von einem Vertriebshändler erzielten Gewinns, bestimmt anhand des provisionsberechtigten Volumens der Produkte, die von einem Vertriebshändler und/oder seiner Unterebene im Einzelhandel angeboten oder verkauft werden. ⦁ Provisionsberechtigtes Volumen (PV). Der Punktwert, der den verkauften Produkten zum Zwecke der Berechnung der Provisionen im Rahmen des Vergütungsplans zugewiesen wird. ⦁ Kunde. Endverbraucher des Produkts, einschließlich Einzelhandels-, Primär- und Großhandelskunden. ⦁ Händler. Bewerbung als Vertriebspartner Ein unabhängiger Auftragnehmer, der von Bee'm International akzeptiert wird. ⦁ Vertriebspartnerschaft. Kollektive Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Es wird manchmal auch als „Konto des Vertriebspartners“ bezeichnet. ⦁ Vergütungsplan. Die Methode, die ein Vertriebshändler verwendet, um Provisionen zu erhalten und eine Vergütung für die von seiner Downline getätigten Einzelhandelsumsätze und erzielten Verkaufsmengen bereitzustellen. Der Vergütungsplan ist in der Literatur von Bee'm International beschrieben. ⦁ Offizielle Bee'm International-Literatur. Broschüren und gedruckte Materialien, Audio- oder Videoaufzeichnungen, Websites und andere Materialien, die Bee'm International entwickelt, druckt, veröffentlicht und an Vertriebshändler verteilt. ⦁ Persönliche Lautstärke (PV). Produkt-PV, die der Vertriebshändler durch Verkäufe an seine Kunden und persönliche Produktkäufe erhält. ⦁ Platzierung. Die Position eines Vertriebspartners rechts oder links vom Sponsor im Netzwerk. ⦁ Vorrangiger Kunde. Ein Kunde, der sich in der Datenbank von Bee'm International befindet und direkt online eine Bestellung bei Bee'm International aufgeben kann. Für solche Verkäufe erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des benannten Vertriebspartners. Ein Prioritätskunde ist kein Händler. ⦁ Produkte. Alle von Bee'm International verkauften Waren, denen PV zugeteilt wird. ⦁ Sponsor. Ein Vertriebspartner, der einen Bewerber an Bee’m International verweist und im Vertriebspartnerantrag als Sponsor genannt wird. Sponsor zu sein bedeutet, eine Person bei Bee'm International vorzustellen, um Vertriebspartner zu werden. ⦁ Starter-Kit. Schulungsmaterialien und Geschäftsunterstützungsliteratur, die alle neuen Vertriebspartner erwerben müssen und die Bee'm International zum Selbstkostenpreis verkauft Ein Bausatz bestehend aus dem Typ.17 17 Geändert in Anhang A.3. ⦁ Aktiv hat die gleiche Bedeutung wie im Finanzprämienplan. ANHANG A – ÄNDERUNGEN DER RICHTLINIEN UND VERFAHREN – TÜRKEI Diese Bestimmungen gelten für das genannte Land und können zu einer Änderung bestimmter Bestimmungen der Richtlinien und Verfahren führen. ⦁ Verlängerung (Artikel 1.3.2 Änderung der Verlängerungsbestimmung) Die Verlängerung des Vertriebspartnervertrags ist kostenlos. Der Vertriebspartnervertrag verlängert sich automatisch jedes Jahr, sofern er nicht vom Vertriebspartner gekündigt wird. ⦁ Unabhängiger Auftragnehmer. (Änderungsklausel 1.5 Unabhängiger Auftragnehmer) Der Vertriebshändler ist ein unabhängiger Auftragnehmer und durch die Vereinbarung entsteht keine Francis- oder Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Beziehung. Der Vertriebspartner hat kein gesetzliches Recht oder die Befugnis, im Namen von Bee'm International zu handeln, Verträge zu unterzeichnen, Bee'm International Verpflichtungen aufzuerlegen oder im Namen von Bee'm International Zusicherungen oder Verpflichtungen einzugehen. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, im Namen von Bee'm International irgendwelche Schulden, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten einzugehen. Als selbständiger Unternehmer ist der Vertriebspartner verpflichtet, etwaige gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge, Einkommenssteuern und Mehrwertsteuer zu entrichten und entsprechende Erklärungen und Anträge abzugeben, zudem unterliegt der Vertriebspartner keiner Kündigungsschutzgesetzgebung und unterliegt keinem Kündigungsschutz Rechtsvorschriften aus steuerlichen oder gesetzlichen Gründen oder aus anderen Gründen akzeptiert, dass er/sie nicht als Arbeitnehmer im Sinne von behandelt wird Der Vertriebshändler verpflichtet sich, einen angemessenen Versicherungsschutz gegen alle damit verbundenen Risiken, einschließlich der allgemeinen Haftung, aufrechtzuerhalten. ⦁ Der Kauf eines Starter-Kits ist nicht zwingend erforderlich (Änderung der Artikel 2.1.1, 2.1.5 und 10.14). Jeder Verweis auf den Kauf eines Starter-Kits gilt als gelöscht. Für Bee's International ist der Kauf eines Starter-Kits nicht erforderlich. ⦁ Unternehmensregistrierung (Änderung und Neuformulierung von Abschnitt 2.4 „Einrichtungen, Partnerschaften und Trusts“) ⦁ 2.4.1 Unternehmen als Vertriebshändler. Sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, können sich nur Unternehmen bewerben, die als Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften gegründet wurden. Solche Antragsteller müssen die Vertriebspartnervereinbarung und das Unternehmensinformationsformular ausfüllen und einreichen sowie eine Kopie der folgenden Dokumente einreichen: i) Handelsregisterblatt; ii) Unterschriftsrundschreiben; iii) Aktivitätsbescheinigung und iv) Steuerbescheinigung. ⦁ 2.4.2 Offenlegung von Vertretern. Um die Einhaltung der Vertriebspartnervereinbarung sicherzustellen, müssen Vertriebspartner eine vollständige Liste aller Vertreter einreichen, einschließlich des Vorstands, der Führungskräfte und Aktionäre des Unternehmens. Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen eine vollständige Liste aller Aktionäre, Direktoren und Direktoren einreichen. Aktiengesellschaften müssen eine vollständige Liste aller Aktionäre, Vorstandsmitglieder und Inhaber beschränkter Zeichnungsbefugnisse vorlegen. Diese Informationen können per Fax oder E-Mail an Bee’m International gesendet werden und müssen vom Händler aktualisiert werden. Der Vertriebspartner muss Bee’s International außerdem einen Nachweis über die fortgesetzte Geschäftstätigkeit der Organisation zusammen mit dem angeforderten Geschäftsnachweis oder der Steuernummer vorlegen. Wenn der Vertriebshändler einen Aktionär, Partner, Direktor oder Vorstandsmitglied einer Organisation hat, müssen die oben für Organisationen angeforderten Informationen für diesen Aktionär, Partner, Manager oder Vorstandsmitglied eingereicht werden. ⦁ 2.4.3 Haftung. Aktionäre, Partner, Mitarbeiter, Vertreter und ggf. Personen, die die juristische Person unterstützen, erklären sich damit einverstanden, persönlich gegenüber Bee'm International zu haften und an die Vereinbarung gebunden zu sein. ⦁ 2.4.4 Alias. Das ausgefüllte „Doing Business Under a Business Name“- oder DBA-Formular (Doing Business As) muss bei Bee’m International eingereicht werden. In jeder Vertriebsposition, die die Arbeit von mehr als einer Person erfordert, sei es als Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder als Aktiengesellschaft, werden die Handlungen eines Teilnehmers in der gesamten Vertriebstätigkeit widergespiegelt. Wenn sich herausstellt, dass ein Teilnehmer gegen die Bedingungen der Vereinbarung verstößt, wird davon ausgegangen, dass die betreffende Vertriebspartnerschaft als Ganzes gegen die Bedingungen verstößt. ⦁ Kein Sponsorwechsel (Streichung der Artikel 2.7.1.2, 2.7.2, 4.6 und 4.7) Sponsorwechsel durch Verkäufe sind in der Türkei nicht erlaubt. Dies bedeutet, dass eine Weitergabe der Arbeit an Dritte nicht zulässig ist. Es ist auch nicht gestattet, einer Vertriebspartnerschaft einen anderen gemeinsamen Antragsteller als den Ehegatten hinzuzufügen. Daher wird akzeptiert, dass die Bestimmungen der Artikel 2.7.1.2, 2.7.2, 4.6 und 4.7 gestrichen wurden. Von diesem Verbot sind Übermittlungen gemäß den Bestimmungen der Ziffern 4.1 bis 4.4 nicht betroffen. ⦁ Datenvertraulichkeit (Ergänzung 3.5 der Bestimmung) ⦁ Bee'm International behält sich das Recht vor, alle Informationen über einen identifizierten oder identifizierbaren Vertriebspartner (z. B. Identifikationsnummer, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) zu sammeln, die der betreffende Vertriebspartner hat übermittelt auf freiwilliger Basis Steuernummer, Bankdaten usw.) T.R. Gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten („KVKK“) e in Übereinstimmung mit seiner Sekundärgesetzgebung und den Entscheidungen des Datenschutzausschusses der Republik Türkei („Türkische Datenschutzgesetzgebung“). Bee'm International erhebt, speichert und verarbeitet in diesem Zusammenhang ausschließlich die vom Vertriebspartner in Online-Form bereitgestellten Daten. Um die Einhaltung des Vertrags zu gewährleisten, beispielsweise für die Rechnungsstellung, um die Anforderungen des Vertrags gemäß der Bestimmung von Artikel 5/2/c der KVKK oder gemäß der Bestimmung von Artikel 5/ zu erfüllen. 2/c des gleichen Gesetzes, dem Bee'm International unterliegt, werden die personenbezogenen Daten des Vertriebspartners dem Spediteur, Kooperationspartner oder Buchhalter vorgelegt oder an autorisierte Personen weitergegeben Institutionen und Organisationen unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Die betreffenden Dritten sind außerdem verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Händlers gemäß der türkischen Datenschutzgesetzgebung zu verwenden. Jeder Vertriebspartner muss in Bezug auf seine personenbezogenen Daten: a) erfahren, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, b) Informationen anfordern, wenn personenbezogene Daten verarbeitet wurden, c) den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten erfahren und erfahren, ob sie für ihren Zweck verwendet werden, d) inländische oder im Ausland Kenntnis der Dritten, an die personenbezogene Daten übermittelt werden, d) Anforderung der Berichtigung personenbezogener Daten, wenn diese unvollständig oder fehlerhaft verarbeitet sind, e) Anforderung der Löschung oder Vernichtung personenbezogener Daten im Rahmen der in der türkischen Datenschutzgesetzgebung festgelegten Bedingungen , f) gemäß den Absätzen (d) und (e) die Benachrichtigung der durchgeführten Transaktionen an Dritte, an die personenbezogene Daten übermittelt wurden, g) Einspruch gegen die Entstehung eines gegen die Person gerichteten Ergebnisses durch die Analyse personenbezogener Daten ausschließlich über automatische Systeme, h) Im Falle eines Schadens aufgrund der rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten hat ⦁ ⦁ info@beeminternational das Recht, eine Entschädigung für den Schaden zu verlangen, indem es Bee'm International unter .com.tr⦁ kontaktiert. Jegliche Datenverarbeitung, die von Vertriebspartnern oder Bee’m International durchgeführt wird, muss rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgen, korrekt und, sofern erforderlich, auf dem neuesten Stand sein und für festgelegte klare und legitime Zwecke dienen. Alle Datenverarbeitungsaktivitäten müssen für den Zweck, für den die Daten verarbeitet werden, relevant, begrenzt und verhältnismäßig sein. Alle personenbezogenen Daten sollten nur für den Zeitraum gespeichert werden, der in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt ist oder für den Zweck erforderlich ist, für den die Daten erhoben wurden. ⦁ Zu Zahlungszwecken werden personenbezogene Daten an den jeweiligen Zahlungsanbieter übermittelt. Der Umfang der zu übermittelnden Informationen richtet sich nach der Zahlungsart: ⦁ Bei Zahlung per Banküberweisung werden Kontonummer, Überweisungsbetrag und relevante Informationen an die Bank des Vertriebspartners übermittelt. Der Umfang der Nutzung personenbezogener Daten durch die Bank des Vertriebspartners richtet sich nach deren Datenschutzrichtlinien. ⦁ Sofern die Zahlung per Kreditkarte erfolgen soll, werden Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag, Produktinformationen sowie Vertragssprache und -währung an den zuständigen Dienstleister bzw. Kreditkartenanbieter übermittelt. ⦁ Zusätzlich zu der oben genannten Datenschutzerklärung werden alle personenbezogenen Daten, die der Vertriebspartner an Bee'm International übermittelt, ohne gesonderte schriftliche Genehmigung des Vertriebspartners nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder von uns verlangt den zuständigen Behörden gemäß der türkischen Datenschutzgesetzgebung. ⦁ Nach Abschluss des Vertrags, einschließlich Kündigung und Zahlung aller vereinbarten Gebühren, werden die vom Vertriebspartner bereitgestellten und aus rechtlichen Gründen aufzubewahrenden Daten in keiner Weise verwendet, es sei denn, es liegt eine Genehmigung für einen anderen Verwendungszweck vor. ⦁ Wenn der Händler zusätzliche Informationen zur Speicherung personenbezogener Daten wünscht oder die Daten des Interessenten löschen, sperren oder ändern möchte, kann er unter der in Artikel A.6.1 genannten E-Mail-Adresse Unterstützung anfordern. ⦁ Rechtsmittel (Änderung von Klausel 3.9.4(iii) und Streichung von Klausel 8.2.4) Absatz (iii) lautet wie folgt: „kann Rechtsmittel gegen jede der relevanten Vertriebsgesellschaften beantragen und“. Artikel 8.2.4 gilt als gestrichen. ⦁ Datenschutz von Kunden und Downline (Ergänzung zu Ziffer 3.2) ⦁ Pflichten des Vertriebspartners. Bee'm International und der Vertriebshändler erkennen an, dass Bee'm International gemäß der türkischen Datenschutzgesetzgebung der Datenverantwortliche und der Vertriebshändler der Datenverarbeiter in Bezug auf personenbezogene Daten ist. Der Händler kann auch ein Datenverantwortlicher im Sinne der türkischen Datenschutzgesetzgebung sein, wenn es um die Nutzung oder den Zugriff auf die in den Aktivitätsberichten enthaltenen personenbezogenen Daten oder die Pflege der Datenbank der Personen oder Kunden geht, mit denen er kommuniziert, und muss die zuständige Behörde benachrichtigen Bei Datenschutzverletzungen kann das Datenverantwortliche-Register-Informationssystem („VERBİS“) dazu verpflichtet werden, sich im Datenverantwortlichen-Register zu registrieren und personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu verarbeiten. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie von Bee'm International einzuhalten Ist. Der Vertriebshändler verarbeitet personenbezogene Daten nur gemäß den jeweiligen Anweisungen von Bee'm International und verarbeitet personenbezogene Daten nicht für andere als die von Bee'm International ausdrücklich genehmigten Zwecke. Der Vertriebshändler wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die auf personenbezogene Daten zugreifen, die türkischen Datenschutzgesetze einhalten. Der Vertriebshändler wird Richtlinien, Verfahren oder Kontrollen festlegen, um den Zugriff von Personen auf personenbezogene Daten auf eine Mindestanzahl an Mitarbeitern und, wenn Bee’m International eine schriftliche Genehmigung erteilt, auf Mitarbeiter von Subunternehmern zu beschränken und um den unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung personenbezogener Daten zu verhindern. ⦁ Verpflichtungen. Jede Partei verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Satzungen, Vorschriften, Anordnungen, Standards und anderen ähnlichen Dokumenten, insbesondere der türkischen Datenschutzgesetzgebung, zu verarbeiten. Der Vertriebspartner verpflichtet sich zu Folgendem: ⦁ indem er alle relevanten technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen unbefugte oder rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten sowie gegen zufälligen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung ergreift: ⦁ gegen solche unbefugte oder rechtswidrige Verarbeitung oder zufälligen Verlust, Zerstörung. Er stellt eine angemessenes Maß an Sicherheit im Hinblick auf den oder die Schäden, die auftreten können, und die Art der zu schützenden Daten. ⦁ wird angemessene Schritte unternehmen, um die Einhaltung dieser Maßnahmen sicherzustellen. ⦁ Entschädigung. Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei von allen Kosten, Ansprüchen, Schäden oder Ausgaben freizustellen, schadlos zu halten und sie gegen alle Kosten, Ansprüche, Schäden oder Ausgaben zu verteidigen, die der anderen Partei entstehen oder für die sie haftbar gemacht werden kann, weil die Partei oder ihre Mitarbeiter oder Vertreter diese nicht eingehalten haben Verpflichtung, die in dieser Vereinbarung enthalten ist. Bee'm International erkennt an, dass sich der Vertriebshändler hinsichtlich des Umfangs der Nutzung und des Zugriffs auf personenbezogene Daten auf die Anweisungen von Bee'm International verlassen wird. Wenn eine Handlung oder Unterlassung des Vertriebspartners in diesem Zusammenhang direkt auf die Anweisungen von Bee'm International zurückzuführen ist, haftet der Vertriebspartner nicht für Ansprüche einer versicherten Person, die sich aus einer solchen Handlung oder Unterlassung ergeben. ⦁ Erbschein (Änderung der Bestimmung von Artikel 4.1.1) Als Erb- oder Erbnachweis kann auch ein notariell beglaubigter Erbschein vorgelegt werden. ⦁ Überarbeitung des empfohlenen Einzelhandelspreises (Änderung und Neuformulierung von Abschnitt 5.1.2) Bee’m International stellt einen empfohlenen Einzelhandelspreis zur Verfügung, der als Richtlinie für die Einzelhandelsumsätze des Vertriebshändlers verwendet werden soll. Der Händler kann Bee'm International-Produkte zu jedem Preis verkaufen. ⦁ Bei Verkäufen an Einzelhandelskunden (Zusatz zu Abschnitt 5.1.3) müssen Vertriebshändler unverzüglich die vorläufigen Informationsformulare, Off-Site-Verträge und Widerrufsformulare (falls relevant), die sie von ihren Einzelhandelskunden bezüglich Direktverkäufen erhalten haben, an Bee'm International senden. ⦁ Online-Auktionsseiten (Ergänzung als Klausel 5.6.2) Der Vertriebshändler erkennt an, dass diese Bestimmung die Grundlage der Vereinbarung darstellt, und stimmt zu, dass Bee'm International die Vereinbarung durch Mitteilung kündigen kann, wenn der Vertriebshändler dagegen verstößt. Verlustrisiko und ⦁ Eigentumsübertragung (Änderung und Neuformulierung von Abschnitt 7.4.3) Das Verlustrisiko in Bezug auf Produkte, die im Rahmen dieser Vereinbarung gekauft oder verkauft werden, geht mit der Lieferung auf den Händler über; Der Eigentumsübergang erfolgt, wenn der Preis der Produkte vollständig bezahlt ist. ⦁ Steuern ⦁ .1 Quellensteuer. Bee’m International behält den obligatorischen Prozentsatz der im Rahmen des Vergütungsplans gezahlten Einnahmen des Vertriebspartners ein und hinterlegt den Quellensteuerbetrag im Namen des Vertriebspartners bei der zuständigen Steuerbehörde. Nach Erhalt einer korrekten Rechnung wird keine Einkommenssteuer von Beträgen einbehalten, die ein Vertriebsunternehmen, das als steuerlich registriertes Unternehmen tätig ist, im Rahmen des Vergütungsplans verdient. Bee’m International empfiehlt Vertriebshändlern, die als eingetragene Unternehmen tätig sind, als verantwortungsbewusste Steuerzahler zu handeln. A.14.2 Mehrwertsteuer. Erträge aus Vergütungsplänen, die an Vertriebshändler gezahlt werden, die Steuerzahler sind, müssen der Quellensteuer unterliegen. Der Vertriebshändler verpflichtet sich, innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Datum der Registrierung einen Nachweis über die Umsatzsteuerregistrierung vorzulegen. Im Falle einer Umsatzsteuerregistrierung verpflichtet sich der Vertriebspartner, wenn er durch den Vergütungsplan einen Gewinn erzielt, Bee'm International eine korrekte Umsatzsteuerrechnung auszustellen, wie in den Bestimmungen der Artikel 230 und 231 des Steuerverfahrensgesetzes vorgesehen. ⦁ Mindestprovisionszahlung Der Mindestprovisionszahlungsbetrag beträgt ₺200. Wenn der verdiente Betrag weniger als ₺200 beträgt, wird er angesammelt, bis er diesen Betrag übersteigt. ⦁ Gebührenordnung: Die in den Richtlinien und Verfahren genannten Gebühren werden in der Türkei nicht erhoben. ⦁ Verbindliches Schiedsverfahren ⦁ Streitbeilegung Bee’m International-Vertriebspartnervereinbarung, Marketing- und Vergütungsplan für das Bee’m International-Vertriebspartnerprogramm oder Produkte und Dienstleistungen, alle Rechte oder Pflichten des unabhängigen Vertriebspartners und von Bee'm International oder alle anderen Ansprüche oder Klagegründe im Zusammenhang mit der Leistung des unabhängigen Vertriebspartners oder von Bee'm International gemäß der Vereinbarung oder den Richtlinien und Verfahren von Bee'm International und der Schadensersatzanspruch wird endgültig und endgültig durch ein Schiedsverfahren in Istanbul, Türkei, durch einen Schiedsrichter entschieden, der gemäß den in der Zivilprozessordnung Nr. 6100 festgelegten Schiedsregeln ernannt wird. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Türkisch. Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren unterliegen der Zivilprozessordnung. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und für die Parteien bindend. Jede am Schiedsverfahren beteiligte Partei ist für ihre mit dem Schiedsverfahren verbundenen Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwalts- und Anmeldegebühren, selbst verantwortlich. Diese Schiedsvereinbarung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung. Nichts, was in der Vereinbarung enthalten ist, darf einem zuständigen Gericht vorgelegt werden, um die Interessen von Bee'm International vor, während oder nach einem Antrag auf ein Schiedsverfahren oder ein anderes rechtliches Verfahren zu sichern und zu schützen, oder während auf eine Entscheidung im Rahmen eines Schiedsverfahrens oder eines anderen rechtlichen Verfahrens gewartet wird Dies hindert das Gericht nicht daran, eine einstweilige Beschlagnahme, eine einstweilige Verfügung oder eine andere Maßnahme zu beantragen. Ebenso darf nichts, was in der Vereinbarung enthalten ist, zur Sicherung und zum Schutz der Interessen von Bee'm International vor, während oder nach einem Antrag auf ein Schiedsverfahren oder ein anderes rechtliches Verfahren oder während des Wartens auf eine Entscheidung im Rahmen eines Schiedsverfahrens oder eines anderen rechtlichen Verfahrens verwendet werden Dies hindert das Gericht nicht daran, bei einem zuständigen Gericht eine einstweilige Beschlagnahme, eine einstweilige Verfügung oder eine andere Maßnahme zu beantragen. ⦁ Gebühren, die der Vertriebspartner bei der Anmietung der Tagungseinrichtung verlangt (Neuformulierung von Artikel 5.1.1.4): Vertriebspartner können von anderen Vertriebspartnern keine Gebühren für deren Teilnahme an Tagungen verlangen. Diese Regelung gilt auch für Gebühren, die zur Deckung der für die Tagung und die Einrichtung anfallenden Kosten erhoben werden. ⦁ Kein Kauf erforderlich (Neuformulierung von Artikel 1.7) Es ist nicht erforderlich, ein Produkt zu kaufen, um am Vergütungsplan teilzunehmen. ⦁ Einschränkungen (Neuformulierung von Artikel 4.5) Änderungen gemäß den Artikeln 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 umfassen keine Änderungen im Sponsoring. ANHANG B – RÜCKGABERICHTLINIEN – TÜRKEI ⦁ Rückgabeverfahren Händler, Online- oder Vorzugskunden müssen bei der Rücksendung von Produkten zum Umtausch, Umtausch oder zur Rückerstattung die folgenden Verfahren einhalten. ⦁ Vor der Rücksendung des Produkts muss der Kundendienst kontaktiert werden, um eine RMA-Nummer (Return Merchandise Authorization) zu erhalten, indem Sie sich über das virtuelle Büro des Händlers melden oder den Kundendienst unter 0850 532 9696 anrufen. ⦁ Produkte müssen verpackt und an Bee'm International gesendet werden. Es werden die richtigen Versandkartons und Verpackungsmaterialien verwendet und die beste und wirtschaftlichste Versandart empfohlen. Jedes Paket ohne deutlich sichtbaren RMA-Schriftzug auf der Außenseite kann abgelehnt werden. ⦁ Rücksendungen durch Privatkunden (nur persönlicher Verkauf) ⦁ Garantie. Bee’m International bietet allen Einzelhandelskunden eine Rückerstattung des ursprünglichen Bestellpreises der verkauften Produkte. Jeder Vertriebspartner von Bee’m International bietet diese Garantie Einzelhandelskunden für Verkäufe an, die direkt an Einzelhandelskunden getätigt werden (persönlich, nicht online). ⦁ Rückzug. Kunden haben das Recht, jede Bestellung zu stornieren und eine Rückerstattung des ursprünglichen Bestellpreises zu erhalten, indem sie den Bee’m International-Händler innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum der Lieferung der Produkte benachrichtigen, wie in der Offsite-Vereinbarung festgelegt. Kunden, die von der Vereinbarung zurücktreten möchten, müssen dies schriftlich mitteilen und können dieses Recht ausüben, indem sie eine schriftliche Kündigung an die in der Offsite-Vereinbarung genannte Person senden oder zustellen. ⦁ Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene können Kunden ihr Widerrufsrecht nicht für verderbliche Waren oder Waren ausüben, deren Verpackung nach der Lieferung geöffnet wurde. In dieser Kategorie können die Kosmetik- und Nahrungsergänzungsmittelprodukte des Unternehmens bewertet werden. ⦁ Stornierungsverfahren. Wenn Kunden die Bestellung stornieren, müssen sie die Produkte angemessen pfleglich behandeln. Kunden müssen die Kosten für die Wartung der Produkte tragen und angemessene Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass der Bee’m International-Händler die Produkte erhält und dass die Produkte während der Widerrufsfrist nicht beschädigt werden. Kunden haften für Schäden oder Verluste an den Produkten, die dadurch entstehen, dass sie die Produkte nicht angemessen pflegen. Zu den Dokumenten, die der Vertriebshändler dem Kunden beim Verkauf des Produkts aushändigt, gehört das folgende Widerrufsformular: RÜCKTRITTSFORMULAR (Dieses Formular wird nur im Falle einer Aufforderung zum Rücktritt vom Vertrag ausgefüllt und gesendet.) Käufer: E-Mail: Mit diesem Formular können Sie Kontakt zu folgenden Waren und Dienstleistungen aufnehmen Ich erkläre, dass ich von meinem Recht Gebrauch gemacht habe, vom Vertrag über den Verkauf der Produkte zurückzutreten. Vertragsdatum oder Lieferdatum des Produkts oder der Dienstleistung: Relevantes Produkt oder Dienstleistung: Vor- und Nachname des Lieferanten Adresse des Absenders: Unterschrift des Kunden: (nur im Falle der Zusendung auf gedruckten Dokumenten) Verlauf: ⦁ Rückerstattungsverfahren. Zusätzlich zu den in B.1 genannten Anforderungen: ⦁ Eine Kopie der beim Kauf verwendeten Offsite-Vereinbarung und des Widerrufsformulars des Einzelhandelskunden muss an Bee'm International weitergeleitet werden. Das Formular muss ausgefüllt und der Rücksendeteil vom Einzelhandelskunden unterzeichnet werden. ⦁ Produkte müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt vom Einzelhandelskunden an Bee’m International zurückgesandt werden. ⦁ Harmonie. Bee'm International tauscht keine Produkte im Rahmen von Einzelhandelsverkäufen des Vertriebshändlers um, wenn diese Richtlinien nicht befolgt werden. ⦁ 14 Tage Wartezeit. Rückerstattungen für Fernverkäufe an alle Kunden und Händler ⦁ Rechte. Händler und Kunden haben das Recht, Produktbestellungen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Produkte ohne Angabe von Gründen oder Zahlung einer Vertragsstrafe zu stornieren. Eine Rückgabe und Rückerstattung ist nur für aktuell verkaufbare Produkte möglich. Mit „Zum Verkauf verfügbar“ meinen wir, dass sich die zurückgegebenen Produkte in einem Zustand befinden, der weiterverkauft werden kann. Aus Gesundheits- und Hygienegründen gelten jedoch verderbliche Waren oder Waren, deren Verpackung nach der Lieferung geöffnet wurde, nicht als derzeit verkaufbare Waren. ⦁ Rückerstattungsverfahren. Händler und Kunden können den Vertrag gemäß den in B.1.1 genannten Benachrichtigungsverfahren kündigen. ⦁ Bee'm International erstattet den Kaufpreis (nach Abzug der Betriebs- und Versandkosten) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung. ⦁ Händler und Kunden müssen Waren ohne unangemessene Verzögerung spätestens 10 Tage nach Mitteilung der Stornierung zurücksenden. ⦁ NFR Markets-Produkte, die über das NFR-Programm von Bee’m International gekauft wurden, müssen innerhalb von neunzig (10) Tagen ab Kaufdatum zurückgegeben werden. ⦁ Verfahren. Es gelten die unter B.1 genannten Rückerstattungsverfahren. ⦁ Ausgaben. Der Vertriebshändler trägt die Kosten für die Rücksendung von Produkten an Bee'm International. Versand- und Bearbeitungskosten, die dem Vertriebspartner beim Kauf des Produkts entstehen, werden nicht erstattet. Bee'm International übernimmt keine Versand- und Bearbeitungskosten für den Produktaustausch. ⦁ Rückerstattungen ⦁ Rückerstattung an dieselbe Quelle und auf das Bankkonto, auf das das Mitglied die Mitteilung gesendet hat. Die Rückerstattung erfolgt auf dem gleichen Weg wie bei der Zahlungsart oder auf das Bankkonto, das das Mitglied dem Unternehmen mitgeteilt hat., ⦁ Recht auf Vorsteuerabzug. Bei Rücksendung der Produkte erstattet Bee'm International die aus dem Produktkauf erhaltenen Provisionszahlungen. Um die gezahlten Provisionen/Vorteile zurückzuerhalten, wird Bee'm International einen Abzug von den Provisionen vornehmen, die in Zukunft an den Vertriebspartner und die obere Ebene gezahlt werden müssen. Bee’m International wird auch alle anderen Vorteile zurückfordern, die dem Händler oder seinem Vorgesetzten, der die Produkte gekauft hat, gewährt wurden, einschließlich der Wiederaufbereitung von Qualifikationen und Einnahmen. Darüber hinaus zieht Bee'm International alle geschuldeten Versandkosten von Rückerstattungen ab, sofern in Anhang B nichts anderes bestimmt ist. ⦁ Verweigerung der Lieferung Wenn ein Händler die Lieferung einer Bee'm International-Sendung, bei der es sich um seine Erstbestellung handelt, ablehnt, wendet Bee'm International die in Abschnitt B.3.1 dargelegte hundertprozentige (100 %) Garantierichtlinie an. ⦁ Ablehnung des Einzelhandelsverkaufs: Der Händler kauft die von ihm bestellten Produkte nur für seinen eigenen Gebrauch und seine eigene Erfahrung. Bee'm International lehnt den offenen Verkauf dieser Produkte ab. Unsere Händler sind verpflichtet, ihren Einzelhandelsverkaufslink für den Kauf der von ihnen empfohlenen Produkte an Endverbraucher weiterzugeben und sie zum Kauf über unsere Website weiterzuleiten. ⦁ GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GARANTIEN IN BEZUG AUF PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON ODER ÜBER BEE'M INTERNATIONAL GEKAUFT WERDEN, SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERES AUF DEM PRODUKTETIKETT VON BEE'M INTERNATIONAL ANGEGEBEN. RECHTLICH, KOMMERZIELL. ES GIBT KEINE ANDERE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, DIE AUFGRUND DER NUTZUNG ODER DER VEREINBARUNGEN GELTEN KANN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, WERDEN ALLE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN VON BEE'M INTERNATIONAL „WIE BESEHEN“, „MIT ALLEN FEHLERN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. BEE’M INTERNATIONAL GARANTIERT NICHT, DASS SEINE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN MIT JEGLICHEM HARDWARE- ODER SOFTWARESYSTEM KOMPATIBEL SIND ODER DASS DIE ONLINE-DIENSTE UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI SIND. BEE'M INTERNATIONAL ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG, DASS EINE VON BEE'M INTERNATIONAL ODER EINEN SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN BETRIEBENE, GESPONSERTE ODER VERWALTETE WEBSITE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST. MEINE BIENE INTERNATIONAL ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE AUS UNTERBROCHENEN, UNVERFÜGBAREN ODER NICHT VERFÜGBAREN NETZWERKEN, SERVERN, SATELLITEN UND/ODER DIENSTLEISTERN ODER KOMMUNIKATIONSFEHLER, AUSFALLEN, STÖRUNGEN, VERWIRRT, VERZÖGERUNGEN ODER FEHLGERICHTETER COMPUTER-, TELEFON- ODER KABEL-TIMER ODER JEGLICHEM TECHNISCHEN FEHLER resultieren. PROBLEME ODER STÖRUNGEN KÖNNEN NICHT VERANTWORTLICH GEMACHT WERDEN.